Frostbedingte Schäden. - Das Regierungskabinett hat eine Beihilfe für Obst- und Weinerzeuger genehmigt.
Um etwa 22 Millionen Euro wird dieses Jahr für den Schutz vor Frostschäden ausgegeben. Ursprünglich schätzte die Weinbauernvereinigung die Kosten auf rund 34 Millionen Euro. Allerdings könnten sie auch Versicherungen haben. Das Geld für Frostschäden kommt hauptsächlich aus dem Haushalt des Ministeriums von Günther. Bis zu 10 Millionen Euro können vorübergehend und einmal aus dem Klimafonds kommen. Dieses Geld wird 2025 wieder an den Fonds zurückgegeben.
Unternehmen, die mehr als 30% ihrer durchschnittlichen jährlichen Produktion verloren haben, können sich um Gelder von der Sächsischen Entwicklungsbank bewerben. Das Wirtschaftsministerium prüft die Möglichkeit von Kurzarbeitszuschüssen für Angestellte.
Günther kommentierte: "Die Fröste am Ende von April verursachten bedeutende und in einigen Fällen existenzielle Schäden im Obstbau und Weinbau." Diese finanzielle Hilfepaket wurde verschärft, um betroffene Unternehmen zu unterstützen. "Es umfasst direkte Hilfe, mögliche Steuerverzögerungen und Regelungen für befristete Arbeitslosigkeit. Das ist entscheidende Nachricht für die Branche, denn Obstbau und Weinbau sind für Sachsen von großer Bedeutung. Diese Betriebe tragen zu lebendigen ländlichen Gebieten und erhöhtem regionalem Wertschöpfung bei."