Das Oberlandesgericht (BGH) bestätigt die Strafe eines früheren Konzentrationslagerverwalters.
Das Oberste Gericht (BGH) hat die letzte Verurteilung eines ehemaligen Konzentrationslager-Verwalters wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Die 99-jährige Angeklagte Irmgard F. wurde im Jahr 2022 vom Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord an 10.505 Personen und versuchter Tötung von weiteren fünf Personen zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Diese Verurteilung, die möglicherweise die letzte Strafverfolgung im Zusammenhang mit den Massentötungen des nationalsozialistischen Regimes sein könnte, basierte auf Irmgards Tätigkeit als Sekretärin im Kommandanturbüro des Stutthof-Konzentrationslagers in der Nähe von Danzig von Juni 1943 bis April 1945, als sie etwa 18 oder 19 Jahre alt war. Das Landgericht Itzehoe kam zu dem Schluss, dass Irmgards Aufgaben an der systematischen Ermordung von Lagerinsassen beteiligt waren. Selbst scheinbar harmlose Aktivitäten können in rechtlicher Hinsicht als Beihilfe zum Mord gewertet werden.
Die Verteidigung von Irmgard argumentierte in Berufung, dass keine Absicht gegen sie bewiesen werden konnte und sie von den Gräueltaten im Lager nichts wusste. Sie behauptete auch, dass ihre Arbeit nicht wesentlich anders war als ihr vorheriger Job als Bankangestellte und sie lediglich "neutrale Handlungen" von ihrem Standpunkt aus durchgeführt habe. Die Richter des BGH lehnten jedoch diese Argumente ab.
Das BGH stimmte der Einschätzung des Landgerichts Itzehoe zu, dass Irmgard durch ihr Einverständnis psychologische Unterstützung für die Mordtaten geleistet hat. Fast alle Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Lager ging über ihre Schreibmaschine.
Insgesamt wurden zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Personen aus 28 Ländern im Stutthof-Lager und seinen 39 Außenlagern inhaftiert, von denen fast 65.000 nicht überlebten.
Die Kommission bestätigte die letzte Verurteilung von Irmgard F., indem sie ihre Rolle als Sekretärin im Kommandanturbüro des Stutthof-Konzentrationslagers anerkannte. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Irmgards Aufgaben an der systematischen Ermordung von Lagerinsassen beteiligt waren und sie somit unter rechtlichen Begriffen zur Rechenschaft gezogen werden kann.