Finanzen - Das nordrhein-westfälische Parlament hofft auf die Verabschiedung eines Rekordhaushalts
Der nordrhein-westfälische Landtag hofft, heute (ab 10 Uhr) den Landeshaushalt 2024 verabschieden zu können. Trotz Sparrestriktionen plant die Regierung aus CDU und Grünen für das kommende Jahr einen Rekordhaushalt, der erstmals 100 Milliarden Euro übersteigt. Während der stundenlangen abschließenden Haushaltsdebatte ist mit scharfer Kritik der Opposition zu rechnen.
Der Haushaltsentwurf für 2024 beträgt 102,1 Milliarden Euro. Davon entfallen mehr als 38 Milliarden Euro allein auf den Schwerpunkt Bildung. Im Vergleich zum Jahr 2023 werden die Zinsaufwendungen des Landes um 1 Milliarde Euro auf 3,8 Milliarden Euro steigen. Für Flüchtlinge sind rund 3 Milliarden Euro vorgesehen.
Trotz Rekordausgaben für Pläne muss das Land in vielen Bereichen sparen. Gründe dafür waren der wirtschaftliche Abschwung, steigende Zinsen und eine um 150 Millionen Euro niedrigere Steuerbelastung als geplant.
Auch die Haushaltsdebatte in den Landesparlamenten ist von der Haushaltskrise der Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen.Nordrhein-Westfalen Finanzminister Markus Optendronk (CDU) hat versprochen, eine verfassungsmäßige Haushaltspolitik für das bevölkerungsreichste Bundesland zu entwickeln.
Auch im Jahr 2024 hält sich Nordrhein-Westfalen wieder an die Schuldenbremse, nachdem es aufgrund der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine sein Verbot der Nettoneuverschuldung mehrfach ausgesetzt hat. Am 31. Dezember dieses Jahres endet ein Sonderfonds zur Kreditfinanzierung in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine.
Die FDP kritisierte das schwarz-grüne Bündnis dafür, dass es im Jahr 2024 mehr als 300 Millionen Euro aus den Pensionskassen und erstmals 150 Millionen Euro aus dem landeseigenen Bau- und Immobilienkonzern NRW (BLB) abziehen wolle. Die sozialdemokratische Opposition hat ein milliardenschweres Investitionsvorhaben insbesondere für Schulen, Kitas und Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gefordert.
Darüber hinaus liegt dem Landesgesetzgeber das Schwarz-Grüne Bürgerenergiegesetz vor. Einwohner und Kommunen in NRW können sich künftig legal finanziell an neuen Windkraftanlagen in ihrer Region beteiligen.
Ergänzende Vorlage für die Plenarsitzung der Haushaltsagenda 2024 des Finanzkanzlers
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Quelle: www.stern.de