Das Landesarbeitsgericht befasst sich derzeit mit der Wahl von Porsche
Der Rechtsstreit um die Betriebsratswahl im Werk Zuffenhausen des Automobilherstellers Porsche wird am 28. November vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verhandelt. Das teilte ein Sprecher des Stuttgarter Gerichts mit. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legen Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart ein, mit dem die Wahl im April annulliert wurde.
Hintergrund des Gerichtsurteils ist, dass knapp 100 Mitarbeiter unter anderem der Porsche Service GmbH in Leipzig die Leitung der Kantine innehatten und nicht hätten wählen dürfen. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.
Solange das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat bestehen. Mehrere Mitarbeiter nehmen an den Wahlen im März 2022 teil. Sie stellten schwerwiegende Unregelmäßigkeiten fest und argumentierten, dass Siegel an den Wahlurnen fehlten und einige Mitarbeiter zu schnell benachrichtigt wurden. Das Arbeitsgericht sah jedoch keine Anhaltspunkte für diese Auffassung. Es gibt keine Manipulation und keine Inkonsistenzen. Die Gründe für diese Skepsis sind nicht offensichtlich.
Aufgrund der abgelegenen Lage und ähnlicher Umstände hat das Arbeitsgericht die Daimler-Betriebsratswahl 2018 für ungültig erklärt. Die Verfahren fanden dann mehrere Jahre lang vor Gericht statt.
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Quelle: www.dpa.com