Verkehr - Das Land will die Erhebung von Gebühren für öffentliche Verkehrsmittel in Städten ermöglichen
Das Land will den Kommunen die Möglichkeit geben, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs über Nahverkehrssteuern zu finanzieren. Dazu sollen Städte und Kommunen sogenannte Mobilitätspässe einführen können. Das geht aus dem Entwurf des Bundesmobilitätsgesetzes hervor, über den erstmals der Südwestrundfunk berichtete.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) will für Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern vier verschiedene Nahverkehrssteuern vorsehen. Entweder müssen alle Bewohner zahlen, oder alle Autobesitzer müssen zahlen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, vom Arbeitgeber eine Steuer zu erheben, die jeden von ihnen ab zehn Arbeitnehmern zur Zahlung eines bestimmten Betrags verpflichten würde. Die vierte Variante sind Mautgebühren – diese können allerdings nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Die Höhe der Gebühren sollen die Kommunen selbst bestimmen können.
Dem Gesetz zufolge sollen Bürger Steuergutschriften als Gegenleistung für Steuern für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs erhalten. Sie können es dann gegen den Kauf einer Saisonkarte einlösen. Darüber hinaus dürfe die Zahlung von Bürgern nur dann verlangt werden, wenn „ein ausreichender öffentlicher Nahverkehr vorhanden“ sei. Dies ist dem Gesetzentwurf zufolge dann der Fall, wenn der ÖPNV zu „normalen Verkehrszeiten“ eine sinnvolle Alternative zum Auto darstellt. Zu den Kriterien sollten die Verkehrsdichte während der Hauptverkehrszeiten und die Entfernung zur nächsten Haltestelle gehören.
Das Verkehrsministerium gab bekannt, dass das Gesetz derzeit zwischen den staatlichen Behörden abgestimmt wird. Wann das Gesetz endgültig im Landtag beraten und verabschiedet wird, lässt sich nicht abschätzen.
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Quelle: www.stern.de