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Das Jagdverbot für Otter bleibt vorerst bestehen

Otter sind niedliche Tiere. Doch manche Teichbesitzer mögen Nerze einfach nicht und sehen sie lieber tot als lebendig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun eine Ausnahme von der Entscheidung zur Tötung geschützter Tiere gemacht.

Blick auf Lady Justice über dem Eingang zum Bezirksgericht. Foto.aussiedlerbote.de
Blick auf Lady Justice über dem Eingang zum Bezirksgericht. Foto.aussiedlerbote.de

Verwaltungsgerichtshof - Das Jagdverbot für Otter bleibt vorerst bestehen

Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat zwei Verordnungen zur Tötung streng geschützter Fischotter in besonderen Fällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Münchner Gericht teilte am Donnerstag mit, dass „das Töten von Ottern unter besonderen Umständen vorübergehend verboten“ sei. Diese Bestimmungen sind wahrscheinlich rechtswidrig und daher ungültig. Das Gericht genehmigte daraufhin die Eilanträge von drei Umweltverbänden.

Otter stehen unter strengem Artenschutz und dürfen nur unter besonderen Bedingungen getötet werden. Diese Ausnahmen sind in Bayern seit August durch zwei Verordnungen geregelt, nun aber außer Kraft gesetzt. Demnach ist die Fischotterjagd zum Schutz der Teichwirtschaft in den Bundesländern Niederbayern und Oberpfalz (mit Ausnahme des Landkreises Neumarkt) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zu diesem Zweck legt das Landesamt für Landwirtschaft eine Höchstzahl an Tötungen pro Jahr fest; ein Team bestand zuletzt aus 32 Tieren.

Das Verwaltungsgericht hat nun erklärt, dass beide Bestimmungen ihrem Inhalt nach rechtswidrig sind. Die Übertragung der Entscheidung über die Zahl der zulässigen Tötungen auf staatliche Stellen verstößt sowohl gegen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes als auch gegen die Verfassung. Maximale Abschusszahlen sind für den Artenschutz wichtig und müssen vom Gesetzgeber selbst geregelt werden. Darüber hinaus waren Änderungen einer der beiden Verordnungen aus formellen Gründen nicht mehr gültig.

„Diese Entscheidung zeigt deutlich, dass der Konflikt nicht durch technisch und rechtlich fragwürdige Abschussvorschriften gelöst werden kann; dies wird die Kluft zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft nur vertiefen und die Unternehmen einer erheblichen Rechtsunsicherheit aussetzen“, sagte III. Einer der Kläger, der Deutsche Umweltschutz Agentur, kommentierte der Umweltverband. „Wir brauchen einen anderen Weg und andere Mittel, um eine weit verbreitete Fischzucht neben streng geschützten Arten in Gewässern zu ermöglichen.“

Die Environmental Protection Agency hat als Reaktion auf die Verordnung Anträge auf behördliche Überprüfung und Notfallanträge eingereicht. Sie werden nun vorübergehend ausgesetzt, bis die wesentlichen Fragen geklärt sind. Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Donnerstag ist unumstritten.

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Quelle: www.stern.de

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