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Das Gericht verweigert den Haftbefehl wegen Schießerei in Neumünster

Nach der gewalttätigen Konfrontation in Neumünster beantragte die Staatsanwaltschaft eine Haftanordnung. Allerdings lehnte das Landgericht dies ab. Wurde der Schuss beim Führen des Wagens abgefeuert?

- Das Gericht verweigert den Haftbefehl wegen Schießerei in Neumünster

Nach einem Bauchschuss auf offener Straße in Neumünster hat das Amtsgericht einen Haftbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft gegen einen 58-Jährigen wegen versuchten Totschlags abgelehnt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Opfer war ein 31-jähriger türkischer Mann. Die Nationalität des mutmaßlichen Täters ist noch unklar.

Hintergrund des Streits am Mittwoch sollen finanzielle Differenzen gewesen sein. Laut ersten Erkenntnissen der Ermittler soll es ein Treffen zwischen den Männern gegeben haben. Der 31-Jährige soll auf einem Gehweg gestanden haben, als der mutmaßliche Täter mit dem Auto ankam. Er soll aus dem Auto auf den Mann geschossen haben. Ob der Fahrer vorher angehalten hat oder während der Vorbeifahrt geschossen hat, ist noch unklar.

Waffen-Suche

In der Zwischenzeit suchen die Ermittler nach der Waffe. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, waren Taucher am Morgen in einem Stadtteich im Einsatz. Der 31-jährige Mann wurde durch den Bauchschuss schwer verletzt. Er wurde nach dem Vorfall in ein Krankenhaus gebracht und befindet sich nicht mehr in Lebensgefahr, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der mutmaßliche Täter flüchtete nach dem Vorfall, stellte sich aber später der Polizei.

Die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß informierte die Deutsche Presse-Agentur über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts, den Haftbefehlsantrag abzulehnen. Die Deutsche Presse-Agentur war auch an der Berichterstattung über die Nationalität des Opfers, eines 31-jährigen türkischen Mannes, beteiligt.

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