Wedels kommunaler Anführer - Das Gericht lehnt es ab, die Entscheidung über die Abstimmung über Kaser aufzuschieben.
Der Bürgermeister von Wedel, Gernot Kaser, scheiterte in seinem Versuch, die mögliche Entlassung aus seinem Amt durch das Schleswigische Verwaltungsgericht zu verzögern. Die Richter fanden keine offensichtliche Verletzung des Gesetzes durch die Stadt. Sie entschieden am Dienstag (Prozessnummer 6 B 8/24), dass es nicht möglich ist, den festgesetzten Termin vom 9. Juni zurückzudrängen, weil dies mit dem Prinzip der Gerechtigkeit im vorläufigen Rechtsschutz widerspricht, wie ein Gerichtssprecher angab.
Während des Rechtsstreits gegen die Stadt und den Stadtrat entschied das Gericht auch, dass der Bürgermeister kein Recht hat, eine Erklärung zu seiner Sache selbst zu machen. Das Kommunalrecht legt fest, dass die Gemeinde den Bürgern ihre Gründe und Positionen bei der Entlassung des Bürgermeisters mitteilen muss. Es ermächtigt ihn jedoch nicht, eine öffentliche Erklärung abzugeben. Er kann seine Meinungen zu verschiedenen Themen und Anschuldigungen in vielen Weisen ausdrücken, z.B. über die Medien, soziale Plattformen und seine persönliche Website.
Im Fall glaubte der Bürgermeister, dass der gesamte Wahlsprozess die Grundsätze des Kommunalrechts verletzt hat. Es gibt deutliche Hinweise auf eine Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips und die Unterdrückung der freien Willensentscheidung der Wähler durch öffentliche Agitation, Disziplinarverfahren und Strafanzeigen wegen Betrugs.
Kaser hat in Bezug auf die Wahl am 9. Juni auf seiner Website geschrieben: "Natürlich habe ich auch Fehler gemacht, während ich die erforderlichen Änderungen umsetzte." Dennoch glaubt er, dass die Modernisierung unerlässlich ist, um Wedel autonom zu halten und nicht auf die beschränkten Ressourcen des Staates angewiesen zu sein. "Dies führte schließlich zu einem Konflikt zwischen kommunaler Politik und mir, dem gewählten Verwaltungsleiter."
Innerhalb der nächsten zwei Wochen kann gegen die Entscheidung des Gerichts ein Berufungsantrag eingereicht werden.
Bürgermeisters Website: https://www.wedel.de/de/stadtverwaltung/der-buergermeister/
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Quelle: www.stern.de