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Das Gericht hat vorläufig die Verwendung von Zahlungskarten für Asylbewerber als legitim eingestuft.

Die jüngst eingeführte Zahlungskarte für Asylsuchende sorgt für Uneinigkeit unter der Judikative, mit unterschiedlichen Entscheidungen in spezifischen Fällen.

Das Münchner Arbeitsgericht betreute Angelegenheiten, die das Rückerstattungssystem im Zusammenhang...
Das Münchner Arbeitsgericht betreute Angelegenheiten, die das Rückerstattungssystem im Zusammenhang mit Identitätskarten für Asylbewerber betrafen.

- Das Gericht hat vorläufig die Verwendung von Zahlungskarten für Asylbewerber als legitim eingestuft.

Das Verwaltungsgericht München hat zwei dringende Petitionen gegen die neue Finanzkarte für Asylbewerber abgewiesen. Als Folge davon werden die beiden Petenten - ein Asylbewerber aus Sierra Leone und ein abgelehnter Asylbewerber aus Nigeria - vorerst keine Geldzahlungen erhalten, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird.

Das Gericht argumentierte, dass die Verwendung der Karte nicht offensichtlich illegal sei. Das Gesetz hatte die Karte als mögliche Form der Unterstützung genehmigt. Die zuständige Behörde hat das Ermessen, in welchen Fällen die Karte verwendet wird. Auf den ersten Blick gab es keine zwingenden Gründe für die Behörde, weiterhin Bargeldleistungen anzubieten (Aktenzeichen S 42 AY 63/24 ER und S 52 AY 65/24 ER).

Gerichte kommen in spezifischen Situationen zu unterschiedlichen Schlüssen.

Das Zahlungskartensystem ist nun in ganz Bayern in Betrieb. Die Karten ermöglichen Einkäufe bei Händlern und die Barauszahlung von bis zu 50 Euro pro Monat. Die Karte hat geografische Einschränkungen und ist nicht für den Online-Einkauf gedacht. Das Ziel der Landesregierung ist es, den Missbrauch von Leistungen und damit die Migration zu reduzieren.

Flüchtlingsorganisationen haben dieses Vorhaben seit langem kritisiert. Im Gegensatz zum Münchner Gericht hat das Verwaltungsgericht Nürnberg bereits dringende Anträge von Asylbewerbern genehmigt, die gegen die Einschränkungen durch die Zahlungskarte protestiert hatten.

Die Antragstellerin aus Sierra Leone führte mehrere Gründe an, wie ihre Augenkrankheit, die Bargeldzahlungen für Taxidienste erfordert - wo Kartenzahlung nicht immer akzeptiert wird.

Der zweite Antragsteller - dessen Verfahren bereits aufgrund seiner Krankheit abgeschlossen war - argumentierte, dass die Zahlungskarte nur für neue Asylbewerber gültig sei, aber das Verwaltungsgericht München sah keinen Grund, die Behörde davon abzuhalten, die Zahlungskarte zu verwenden, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung in beiden Fällen getroffen wird.

Die Finanzbranche war an der Entwicklung des Zahlungskartensystems für Asylbewerber beteiligt. Die Implementierung dieses Systems in Bayern zielt darauf ab, den Missbrauch von Leistungen in der Finanzbranche zu reduzieren.

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