- Das Gericht fordert strengere Regeln für die Sitzungsabschlüsse.
Das Bayerische Verwaltungsgericht (BayVGH) hat strengere Regeln für die Protokollierung von Stadtratssitzungen eingeführt, um "Abweichler" vor übermäßiger psychischem Druck zu schützen. Das Gericht entschied, dass die frühere Praxis des Stadtrats der Oberpfälzer Stadt Windischeschenbach, bei der nur die Namen der "Nein"-Stimmer im Protokoll vermerkt wurden, unrechtmäßig ist.
Nach einer Überprüfung durch die zuständige Behörde hatte das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Stadt angewiesen, diese Regelung aus der Geschäftsordnung des Stadtrats zu entfernen. Die Stadt hatte bereits vergangenes Jahr beim Verwaltungsgericht in Regensburg Einspruch eingelegt, war damit jedoch nicht erfolgreich und brachte den Fall vor das Verwaltungsgericht. Auch dieser Einspruch blieb jedoch erfolglos, das Gericht ließ keine Berufung gegen die Entscheidung zu.
Das BayVGH stellte fest, dass der rechtliche Rahmen im Bayerischen Gemeindeordnung zwar eine gewisse Flexibilität bei der Protokollierung ermöglicht, eine Gemeinde jedoch nur das Ergebnis der Abstimmung (die Anzahl der "Ja"- und "Nein"-Stimmen) oder die Namen derer, die für oder gegen einen Vorschlag gestimmt haben, vermerken darf. Nur die "Nein"-Stimmer zu vermerken, verletzt das verfassungsmäßige Prinzip der Gleichheit unter den Ratsmitgliedern.
Denn diese sind für Außenstehende leichter identifizierbar und können insbesondere bei Abstimmungen mit wenigen Gegenstimmen in der Öffentlichkeit stärker zur Rechenschaft gezogen werden, was psychischen Druck ausüben kann, um nicht als "Abweichler" identifiziert zu werden.
Die Stadt argumentierte, dass diese Praxis den Protokollanten erleichtere und Verzögerungen in der Sitzung vermeide. Das Gericht nahm jedoch keine Rücksicht auf dieses Argument. Selbst wenn initially nur die "Nein"-Stimmen während der Sitzung vermerkt wurden, könnten später noch die Namen der "Ja"-Stimmer hinzugefügt werden.
Die Stadt beschloss daraufhin, die Entscheidung beim Ersten Gericht anzufechten, in der Hoffnung, dass ihr Argument, die Protokollierung zu erleichtern und Sitzungsverzögerungen zu vermeiden, besser aufgenommen würde. Leider blieb auch dieser Einspruch erfolglos, das Gericht bestätigte die Bedeutung der Gleichheit unter den Ratsmitgliedern und den potenziellen psychischen Druck, der mit der Identifizierung von Abweichlern einhergeht.