Das Durchschnittsalter der Heizungen in NRW liegt bei fast 13 Jahren
Das Durchschnittsalter der Heizungsanlagen in knapp 9 Millionen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen beträgt 12,8 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Landesweit liegt NRW hinter Brandenburg (durchschnittliches Heizalter 11,7 Jahre) und Niedersachsen (12,3 Jahre) an dritter Stelle. Das bundesweite Durchschnittsalter liegt bei 13,9 Jahren. Fast drei von zehn Heizungsanlagen in NRW sind 20 Jahre oder älter, jede sechste Heizungsanlage sogar 25 Jahre oder älter. Der BDEW erklärt, dass sich Veränderungen im Wärmemarkt aufgrund der langen Austauschzyklen von Heizungsanlagen nur langsam vollziehen werden. Andererseits ist etwa jede fünfte Heizungsanlage in NRW und ganz Deutschland jünger als fünf Jahre.
Die Studie zeigt außerdem, dass sechs von zehn Wohnungen in Nordrhein-Westfalen mit Gas beheizt werden. Seit 2019 ist dieser Anteil von 55,6 % auf 59,3 % gestiegen. Der Anteil des Energieträgers Öl sank leicht von 24,5 % auf 22,2 %. Auf Fernwärme entfallen 10,9 % und auf Strom 4,3 %. Der Rest stammt aus anderen Energieträgern wie Holz, Flüssiggas oder Kohle. Auch beim Thema Energie gibt es deutliche Unterschiede zu den deutschen Zahlen: Bundesweit werden weniger als die Hälfte der Wohnungen mit Gas beheizt. Hingegen liegt der Ölanteil mit 23,4 % etwas höher und der Fernwärmeanteil mit 15,2 % deutlich höher.
Die Heizung in deutschen Haushalten variiert im Allgemeinen je nach Region stark. Während im Nordwesten Erdgas zum Heizen bevorzugt wird, spielt im Süden Öl eine wichtige Rolle. Fernwärme ist im Norden und Osten weiter verbreitet als in anderen Teilen des Landes.
Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP will mit dem Gebäudeenergiegesetz und der kommunalen Wärmeplanung dafür sorgen, dass das Heizen in Deutschland klimafreundlicher wird. Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, das Heizen in Deutschland durch den Ersatz von Öl- und Gasheizungen schrittweise klimafreundlicher zu gestalten. Darin ist festgelegt, dass künftig jede neu installierte Heizungsanlage zu 65 % aus erneuerbarer Energie bestehen soll. Ab 2024 gilt das Gesetz nur noch für Neubaugebiete.
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Quelle: www.dpa.com