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Das Asylverfahren der EU ist für Asylanträge außerhalb ihrer territorialen Grenzen anpassungsfähig.

Dritte Länder könnten potentiell als Orte für die Abwicklung von Flüchtlingsprozessen dienen, schlägt der Ministerpräsident von Niedersachsen vor. Es ist wichtig zu beachten, dass er kein spezifisches Land benannt hat.

- Das Asylverfahren der EU ist für Asylanträge außerhalb ihrer territorialen Grenzen anpassungsfähig.

Der Ministerpräsident von Niedersachsen, Stephan Weil, hat laut Medienberichten Bedenken, die Verarbeitung von Asylanträgen an Länder außerhalb der EU abzugeben. Der SPD-Politiker äußerte diese Meinung gegenüber der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" und betonte, dass auch eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden in Europa eine Option sei.

Weil betonte jedoch, dass er nicht über Länder wie Rwanda spreche, das von Großbritannien als Ort für die Abschiebung von Asylsuchenden vorgeschlagen wurde. Stattdessen sei es seiner Meinung nach vorstellbar, Asylanträge in nordafrikanischen Ländern an der Mittelmeerküste zu bearbeiten. Dies könnte dazu beitragen, dass das Mittelmeer nicht noch mehr zu einem tragischen Grab wird.

Bereits im Juni hatte Weil Zweifel an der sogenannten "Drittstaatenlösung" geäußert. In Reaktion auf Forderungen der Länder an die Bundesregierung, praktikable Modelle für Asylverfahren in Dritt- oder Transitländern vorzuschlagen, hatte er gesagt: "Ich glaube nicht, dass dies unsere strukturellen Probleme lösen wird."

Trotz seiner früheren Bedenken schlug Weil kürzlich vor, die Verarbeitung von Asylanträgen in Ländern wie Hannover, idealerweise in der Nähe von potenziellen Migrationsrouten, zu berücksichtigen. Dies könnte potenziell die Belastung der europäischen Länder verringern und die Zahl tragischer Vorfälle im Mittelmeer minimieren.

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