CSU: Grundgesetzänderung zur Abschaffung von Doppelpässen
Ausländischen Straftätern soll künftig die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden, fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Es ist durchaus möglich, dass Straftätern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, wenn sie schwere Straftaten begehen, die die Grundinteressen unserer Gemeinschaften erheblich beeinträchtigen“, sagte der CSU-Politiker der Münchner Nachrichtenagentur DPA Schließlich ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Herman nannte Beispiele schwerer antisemitischer Gewalt oder schwerer Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung.
Wer solche Taten begeht, sollte sich nicht länger auf die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft verlassen, sagte Hermann. Stattdessen müssen diejenigen, deren „fortdauernde Präsenz den Interessen unserer Gemeinschaften ernsthaft schadet“, in ihre Herkunftsländer zurückkehren können.
Ampeln Die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bestätigt Hermanns Ansicht, dass aufgrund der einfacheren Einbürgerung in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft zur Regel werden sollte. SPD, Grüne und SPD wollen das Gesetz im ersten Halbjahr 2024 verabschieden. „Abgesehen davon, dass ich derzeit keinen Anlass sehe, Änderungen am geltenden Staatsangehörigkeitsrecht vorzunehmen: Die Bundesregierung muss nun Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit so behandeln, als ob ihnen die Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.“
Ohne eine Änderung des Grundgesetzes Es bestehe die Gefahr eines „schwerwiegenden Ungleichgewichts“, sagte Herman. „Doppelstaatler sollten keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben und sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, haben sie eine lebenslange Garantie, egal wie viel Schaden sie unseren Gemeinden durch schwere Straftaten zufügen.“
Quelle: www.dpa.com