COVID-Hilfe: Jeder vierte Gesetzentwurf wurde eingereicht
Die endgültige Abrechnung der Corona-Hilfe Mecklenburg-Vorpommerns wird langsam veröffentlicht. Zum 31. Oktober dürften weniger als 6.000 der geschätzten 23.700 Rechnungen vorliegen, wie das Schweriner Wirtschaftsministerium am Dienstag mitteilte. Säumige Unternehmen erhalten Mahnschreiben und die Frist wird bis zum 31. Januar 2024 verlängert.
Die MV-Wirtschaftsverbände kritisierten aus ihrer Sicht eine zu knappe Frist und mögliche Rückzahlungen. Bundesweit müssen fast ein Viertel der Unternehmen, die während der Corona-Krise staatliche Hilfen erhalten haben, einen Teil dieser Hilfen zurückzahlen. Dabei handelt es sich um eine vorläufige Bilanz des Berliner Wirtschaftsministeriums, die der dpa vorliegt. Dies basiert auf einer Stichprobe von 338.000 bisher eingereichten Anträgen für die endgültige Gesetzesvorlage. Etwa 40 % der Unternehmen erhielten zudem Nachzahlungen.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums des Landes gingen in den verschiedenen Phasen der Übergangshilfe in Mecklenburg, darunter November-, Dezember- und Neustarthilfe, knapp 44.000 Anträge ein. -Vorpommern. 344 Millionen Euro an Soforthilfe wurden bewilligt und verteilt. Hinzu kommen 44,5 Millionen Euro im Rahmen des Neustartplans.
Angesichts des aktuellen Stands der Verarbeitung ist es ungewiss, wie viele Unternehmen in MV Recycling betreiben werden. Es ist unklar, wie viele Unternehmen zusätzliche Zahlungen für zusätzliche Verluste erhalten. Nach Angaben des Nationalen Wirtschaftsministeriums haben Unternehmen eine 6-monatige Zahlungsfrist für Rückzahlungsanforderungen, es ist jedoch jederzeit möglich, Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe zu vereinbaren.
Mit der Corona-Übergangshilfe soll unbürokratisch mit Unternehmen umgegangen werden, deren Umsatz deutlich zurückgegangen ist und deren Überleben gefährdet ist. Allerdings ist diese Zahlung an die Endabrechnung gebunden – der tatsächliche Umsatzrückgang und die anrechenbaren Fixkosten werden mit der Prognose verglichen. Beispielsweise kann eine Rückerstattung möglich sein, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer ausfällt als bei der Antragstellung erwartet.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums belaufen sich die Soforthilfen auf rund 13,1 Milliarden Euro, davon sind 63,3 Milliarden Euro für Programme wie November bis Dezember oder Wiederanlaufhilfen vorgesehen.
Quelle: www.dpa.com