Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) setzen sich gemeinsam für eine Wende zugunsten derjenigen ein, die weiterhin Zugang zu essbaren Lebensmitteln aus der Tonne haben.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder haben sich die beiden Bundesminister für eine Unterstützung des Hamburger Vorschlags zum Start im Jahr 2021 ausgesprochen. Dieser sieht Änderungen der Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren vor, die von den Ländern ohne Gesetzesänderung auf Bundesebene beschlossen werden können.
Der sogenannte Container soll demnach nur bei Vorliegen eines illegalen Zugriffs bestraft werden, «dies geht über die Überwindung physischer Hindernisse ohne nennenswerten Aufwand oder gleichzeitige Befriedigung des Tatbestands Sachbeschädigung». Mit anderen Worten, wenn Sie über eine niedrige Mauer klettern, um zu einem Supermarktbehälter zu gelangen, sollten Sie nicht angeklagt werden. Andererseits wird jeder, der auf der Suche nach noch essbaren Lebensmitteln einbricht und eindringt, immer noch bestraft.
„Wenn Menschen ihre weggeworfenen Lebensmittel ohne Sachschaden oder Hausfriedensbruch mit nach Hause nehmen, besteht meiner Meinung nach keine Notwendigkeit mehr für eine strafrechtliche Verfolgung“, sagte Buschman. Änderungen an den Vorgaben des Verfahrensrechts könnten einer der vielen Eckpfeiler im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung sein – „auch hier können die Bundesländer einen konkreten Beitrag leisten“, sagt Özdemir.
Jeder Verbraucher in Deutschland wirft laut Bundeslandwirtschaftsministerium durchschnittlich 78 Kilogramm Müll pro Jahr weg. Das sind 59 % der Lebensmittelabfälle. Demnach entstehen 7 % der Lebensmittelabfälle im Einzelhandel, z.B. weil Großbestellungen nicht vollständig verkauft werden.