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Clan-Immobilien – Gericht lehnt Beschlagnahme ab

Die Staatsanwaltschaft hat im Rechtsstreit um Wohnungen und Häuser eines arabischstämmigen Berliner Clans eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Berliner Landgericht teilte am Mittwoch mit, dass es einen Antrag auf Einziehung mehrerer Grundstücke und anderer Vermögenswerte eines 27-jährigen...

Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de
Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de

Urteile - Clan-Immobilien – Gericht lehnt Beschlagnahme ab

Im Rechtsstreit um Wohnungen und Häuser eines in Berlin ansässigen Clans arabischer Herkunft muss die Staatsanwaltschaft eine Niederlage hinnehmen. Das Berliner Landgericht teilte am Mittwoch mit, dass es einen Antrag auf Einziehung mehrerer Grundstücke und anderer Vermögenswerte eines 27-jährigen Mannes am Dienstag mangels Beweisen abgelehnt habe.

„Es gibt keine Beweise dafür, dass die Immobilien mit Erträgen aus Straftaten finanziert wurden.“ „Es kann nicht ausgeschlossen werden“, dass die Zahlung über legitime Quellen erfolgte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Der Prozess für acht Objekte in Berlin begann im Januar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann, der aus einer bekannten arabischen Großfamilie stammt, zwischen 2015 und 2019 die Erträge aus Straftaten verwendet hat, um diese Immobilien zu erwerben oder Anteile daran zu erwerben. In einem Fall tätigte er als Inhaber eines Unternehmens einen Kauf im Wert von rund 1 Million Euro. Die Anwälte des Mannes bestritten dies während des Prozesses.

Gegen den Mann war zuvor wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt worden. Im Jahr 2020 wurde das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Im Juli 2018 wurden in einer Großaktion 77 Immobilien im Gesamtwert von mehreren Millionen Dollar der Berliner Familie vorübergehend beschlagnahmt. Polizei und Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Häuser, Wohnungen und Grundstücke mit Erlösen aus Straftaten erworben wurden. Berichten zufolge gibt es auch Bareinzahlungen und Überweisungen aus dem Ausland. Die Urteile des Bezirksgerichts zu mehreren dieser Grundstücke sind bereits rechtskräftig.

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Quelle: www.stern.de

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