Christina Block appelliert an Karlsruhe
Der laufende Sorgerechtsstreit innerhalb der Block-Familie nimmt eine neue Wendung. Nach Angaben ihrer Rechtsberater hat Christina Block aus Hamburg eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Gleichzeitig untersuchen die Behörden weiterhin Christina und ihren Vater wegen des Verdachts auf Kindesentführung.
Christina, eine erfolgreiche Unternehmerin aus Hamburg, hat sich an den Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt, um eine mutmaßliche Verletzung ihres rechtlichen Verfahrens und das ihrer Kinder zu klären. Ihr Berliner Rechtsbeistand, der sich auf Verfassungsrecht spezialisiert hat, hat die Beschwerde im Auftrag von Christina eingereicht. Es wurde festgestellt, dass die Beschwerde auch die Verweigerung ihres Rechts auf eine mündliche Verhandlung hervorhebt.
Der Sorgerechtsstreit zwischen Christina und ihrem Ex-Partner um die beiden jüngeren Kinder, die etwa 10 und 13 Jahre alt sind, dauert bereits Jahre an. Seit Ende August 2021 leben die Kinder bei ihrem Vater in Dänemark, nachdem sie nicht zu ihrer Mutter zurückgekehrt waren, wie vereinbart. Im Oktober 2021 erteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Christina das Recht, den Wohnsitz ihrer Kinder zu bestimmen. Allerdings entschied das Gericht im Februar 2024, dass deutsche Gerichte keine Zuständigkeit mehr hätten, da die Kinder ihren dauerhaften Wohnsitz in Dänemark genommen hätten.
Am Silvesterabend wurden diese beiden Kinder heimlich nach Deutschland gebracht. Allerdings wurde Christina aufgrund einer gerichtlichen Anordnung gezwungen, die Kinder erneut nach Dänemark zurückzubringen. Die Staatsanwaltschaft untersucht derzeit Christina und ihren Vater, Eugen Block, den Gründer der Block House Restaurantkette, wegen des Verdachts auf Kindesentführung. Sie werden verdächtigt, die Entführung am Silvesterabend geplant und ausgeführt zu haben, mit Unterstützung anderer Verdächtiger. Die Staatsanwaltschaft hat sowohl auf Geschäfts- als auch auf Privatgrundstücken Durchsuchungen durchgeführt.
Im Strafverfahren betont der Rechtsbeistand von Christina, dass sie niemanden beauftragt habe, ihre Kinder gewaltsam aus Dänemark zu entführen. Auf eine Anfrage des "Hamburger Abendblatts" Ende Mai hin sagte Eugen Block: "Ich bin in dieser Angelegenheit nicht beteiligt und kann dazu nichts sagen."
Die Verfassungsbeschwerde von Christina beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richtet sich gegen die mutmaßliche Verletzung ihrer Grundrechte und der ihrer Kinder, wie in der Beschwerde angegeben. Der Eingriff des Bundesverfassungsgerichts wird in diesem laufenden Sorgerechtsstreit von entscheidender Bedeutung sein, da es sich um komplexe rechtliche Fragen handelt.