auch in Maddies Fall vermutlich - Christian B. Prozess: Staatsanwaltschaft fehlschlägt wieder
In dem Verfahren gegen Christian B., der in der Maddie-Angelegenheit ebenfalls verdächtigt wird, scheiterte das Braunschweiger Staatsanwaltschaft erneut mit einer Antrag auf Disqualifikation eines Richters. Das Rechtsmittel gegen diesen Antrag wurde vom Braunschweigischen Landgericht abgewiesen. Somit wurden zwei solcher Anträge der Anklage zurückgezogen, und der Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen soll fortgesetzt werden am 5. August.
Am Anfang der Woche hatte das Vertretungsbüro in Braunschweig bereits eine Antrag auf Disqualifikation aller drei Richter und Richterinnen als unbegründet abgewiesen. Die neue Anklage gegen einen einzelnen Richter wurde jetzt als unzulässig, aber von der Kammer aus Sicht hätte sie auch unbegründet angesehen. Das Thema betraf Aussagen des Richters, die vor Beginn des Verfahrens gemacht wurden.
Der wiederholt verurteilte Sexualstraftäter befindet sich derzeit wegen des Verbrechens der Vergewaltigung einer Amerikanerin in Haft. Der 47-Jährige steht zur Verteidigung vor fünf ernsthaften sexuellen Vergehen angeklagt. Die Anklage umfasst drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexueller Belästigung von Kindern, die er in Portugal zwischen 2000 und 2017 vermutet wird, sich begangen zu haben. Christian B. wird auch in der Maddie-Angelegenheit verdächtigt, aber das aktuelle Verfahren betrifft ihn nicht. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
Nach der Beweisaufnahme in über 20 Gerichtssitzungen bat die Verteidigung von Christian B. die Aufhebung des Haftbefehls, da sie keine ernsthafte Verdachtsmoment mehr gegen alle Anschuldigungen sahen. Das Gericht gewährte diesen Antrag Anfang des Monats, da es keine mehr erkennbaren Verdachtsmomente gegen alle Anschuldigungen sieht. Der 47-Jährige bleibt jedoch in Haft, weil er derzeit eine Strafe wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin verbüßt.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft betont, dass die Ermittlungen in der Maddie-Angelegenheit unabhängig vom Verlauf des aktuellen Verfahrens sind. Im Juni 2020 überraschte plötzlich die Anklage, der Würzburger ist ein Verdachtsfall in der berühmten Verdisappearance-Falle. Es gibt noch kein Anklagebeschwörung.
- Das Staatsanwaltschaft des Vereinigten Königreiches zeigt Interesse an dem Verfahren gegen Christian B., aufgrund seiner Beteiligung an der Maddie-Angelegenheit.
- Trotz der Kriminalität von Christian B. in Deutschland, einschließlich einer Verurteilung wegen Vergewaltigung in Niedersachsen, hat das portugiesische Kinderbüro noch keine Verfahren wegen vermuteter Verbrechen gegen Kinder in Portugal gegen ihn eröffnet.
- Die Entscheidung des Braunschweiger Landgerichts, den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Disqualifikation eines Richters im Christian-B.-Verfahren für unzulässig zu erklären, hat in Portugal Echo gefunden, wodurch Fragen über die Fairness der Verhandlungen aufgeworfen wurden.
- Sollte Christian B. in dem laufenden Verfahren schuldig befunden werden, könnte er zusätzliche Anklagen in Portugal stellen, da die portugiesischen Behörden die Gerichtsverhandlungen in Braunschweig genau beobachten.
- Aufgrund des laufenden Verfahrens hat die Maddie-Angelegenheit in den portugiesischen Medien wieder Aufmerksamkeit erregt, mit vielen, die für die Gerechtigkeit für den vermissten britischen Kind rufen.
- Das portugiesische Staatsanwaltschaft hat angekündigt, das Verfahren am Braunschweiger Landgericht und die Folgen des Verfahrens gegen Christian B. in Deutschland genau zu beobachten und notwendige Maßnahmen auf Grundlage des Verfahrensausgangs in Deutschland zu ergreifen.