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CDU und SPD einigen sich auf härtere Polizeigesetze

Polizei
Der Polizei-Schriftzug steht auf einem Einsatzfahrzeug.

Nach langen Verhandlungen einigte sich die Berliner Koalition aus CDU und SPD auf eine Verschärfung der Polizeigesetze. Ein wichtiger Punkt ist die Verordnung über den Einsatz sogenannter Körperkameras an Polizeiuniformen, Kameras von Polizeiautos (Dashcams), Elektroschockpistolen (Taser) und die Sicherungsverwahrung (also die vorsorgliche Inhaftierung von Verdächtigen unter bestimmten Umständen). DPA hat Zugriff auf den Gesetzesentwurf zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der derzeit in einem parlamentarischen Ausschuss diskutiert wird und dann vom Repräsentantenhaus verabschiedet werden soll.

Zu den Änderungen gehört auch die geplante Sicherungsverwahrung. Die aktuelle maximale Dauer beträgt zwei Tage. Personen, die möglicherweise schwere Straftaten begangen haben, können künftig auf Anordnung eines Richters bis zu fünf Tage im Gefängnis festgehalten werden, mutmaßliche Terroristen hingegen bis zu sieben Tage.

Der Entwurf fordert außerdem, dass Polizei und Feuerwehr verstärkt am Körper getragene Kameras sowie Kameras in Streifenwagen einsetzen, um das Geschehen bei Einsätzen zu filmen. Auch das Filmen in einer Wohnung sollte möglich sein, wenn eine Gefährdung der beteiligten Personen vermieden werden soll.

Elektroschocker, die bisher nur von einer Handvoll Polizisten getestet wurden, sollten für einen breiteren Polizeieinsatz verfügbar sein. Sie sollen es Polizisten ermöglichen, sich im Falle eines Angriffs zu schützen, ohne auf Handfeuerwaffen zurückgreifen zu müssen. Taser feuern kleine Pfeile ab: Wenn sie eine Person treffen, erhalten sie einen elektrischen Impuls, der die Person kurzzeitig lähmt.

SPD-Innenpolitiker Martin Matz betonte: „Ich glaube, das ist ein guter Kompromiss, den wir gefunden haben… Damit soll die Arbeit von Polizei und Feuerwehr insgesamt erleichtert werden, aber gleichzeitig wollen wir…“ Wir achten auch sehr darauf, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben.“

Das gilt auch für Körperkameras im Rahmen des Abkommens. Betroffene können die Polizei auch bitten, ihre Körperkameras einzuschalten. „Wir in der Sozialdemokratischen Partei halten dies für eine wichtige Regelung. Im Zweifelsfall hat sie eine deeskalierende Wirkung für beide Parteien.“

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