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CDU fordert Rechtsklarheit zur Kanzlerwahl

Die Thüringer CDU-Fraktion will, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Auslegung von Verfassungspassagen zur Kanzlerwahl prüft. Die Frage, erklärte Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Thüringen, am Donnerstag im Landtag, sei, ob der einzige Kandidat nur...

Landtag - CDU fordert Rechtsklarheit zur Kanzlerwahl

Die Thüringer CDU-Fraktion will, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Auslegung der Verfassungsparagraphen im Zusammenhang mit der Wahl des Ministerpräsidenten prüft. Die Frage, erklärte Stefan Schard, justizpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Thüringen, am Donnerstag im Landtag, sei, ob der einzige Kandidat nur gewinnen kann, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Gewählt im dritten Wahlgang.

Diese Frage prägt seit Jahren die Thüringer Politik: Kann jemand noch zum Regierungschef gewählt werden, auch wenn er im dritten Wahlgang mehr „Nein“- als „Ja“-Stimmen erhält? Gemäß der Thüringer Verfassung ist nach zwei erfolglosen Wahlgängen gewählt, „wer im nächsten Wahlgang die meisten Stimmen erhält“, wie in Artikel 70 festgelegt.

Schald, selbst Rechtsanwalt, sagte, er wolle sich nicht vorstellen, dass die Wahl des Ministerpräsidenten vom Verfassungsgericht geprüft werden müsse, das sie für verfassungswidrig halte. Der liberaldemokratische Politiker Robert Martin Montague wies darauf hin, dass die Initiative möglicherweise keine Rechtssicherheit erreichen werde. Er fragte, was passieren würde, wenn das Verfassungsgericht seinen Standpunkt dazu bekannt geben würde und dann die Premierministerwahl einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden müsste. Es ist unklar, ob der Richter als voreingenommen angesehen werden würde.

Grünen-Fraktionschefin Astrid Rotter-Beinlich beklagte, dass die Initiative eine „Mischung aus Legislative und Judikative“ vorsehe. Dies widersprach den Vorstellungen ihrer Gruppe von der Gewaltenteilung.

Der AfD-Abgeordnete Torben Braga sagte, seine Fraktion sei der Ansicht, dass das Gesetz im Justizausschuss besprochen werden sollte. Seiner Ansicht nach haben die meisten Wissenschaftler deutlich gemacht, dass keine Änderung erforderlich ist.

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Quelle: www.stern.de

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