Die Berliner CDU-Bundestagsfraktion hat ein Gesetz vorgeschlagen, das vorsieht, dass Landräte und Bürgermeister nicht einfach für eine Wiederwahl im Amt bleiben können. Eine Fraktion hat einen entsprechenden Antrag beim Abgeordnetenhaus gestellt. „Unglaublich, dass nach den Neuwahlen in den Bezirken alles beim Alten bleibt. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sich die neue Mehrheit auch in der Zusammensetzung der Landesämter widerspiegelt“, erklärte CDU-Generalsekretär Stefan Evers am Mittwoch.
Aufgrund des CDU-Gesetzesentwurfs zur Zusammensetzung der von den Regierungspräsidien gewählten Bezirksvertretungen sieht das Berliner Landesrecht bisher keine Begründung für eine Wiederholungswahl bei den Bezirksvertretungen vor.
Und aus Sicht der Christdemokraten bedeutet dies Handlungsbedarf: Denn wenn sich die Mehrheit des Abgeordnetenhauses durch eine Wiederholungswahl ändert, kann per Abstimmung ein neuer Bürgermeister gewählt werden kein Vertrauen, was zu einer entsprechenden Umbesetzung des gesamten Senats führen würde.“ Im Gesetzentwurf heißt es: „Allerdings fehlen vergleichbare Mechanismen, wenn durch wiederholte Wahlen die Mehrheit der Landtage verändert wird.
Die CDU-Initiative setzt genau hier an: „Landesbürgermeister und Stadträte stellen sich zur Wiederwahl, nicht wiedergewählte Mitglieder der Bezirksämter werden abgesetzt“, forderte Evers muss noch eine eigene Lösung für das Problem finden. „Die CDU forderte die demokratischen Parteien auf, diese Frage im Konsens zu lösen: „Niemand wird ernsthaft erklären, dass ihnen die Wünsche der Wahlkreiswähler egal sind.“
Bereits Mitte Dezember Die Berliner FDP fordert, dass sich alle 60 Bezirksverordneten und 12 Bezirksbürgermeister nach der Wiederwahl öffentlich zum Rücktritt verpflichten.
Am 12. Februar finden die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zum Bezirkstag statt wiederholt. Das Landesverfassungsgericht Mitte November musste dies tun.
Aufgrund zahlreicher Versäumnisse und „schwerwiegender Systemmängel“ erklärte der Richter die Wahl vom September 2021 für ungültig Bei Wiederwahlen in den Bezirken können der Unter, der Bürgermeister und die Ratsmitglieder im Amt bleiben, sie werden vom Bezirksrat gewählt und dienen als Beamte auf Zeit.