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CDU: Einrichtung von Rückkehrzentren für Einwanderer, die nicht geblieben sind

Nach dem Wunsch der CDU sollen Einwanderer aus sicheren Herkunftsstaaten gar nicht erst Kommunen zugewiesen werden. Die Christdemokraten fordern eine Änderung der Einwanderungspolitik und folgen dem Beispiel benachbarter Bundesländer.

Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Foto.aussiedlerbote.de
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - CDU: Einrichtung von Rückkehrzentren für Einwanderer, die nicht geblieben sind

Nach Angaben der Thüringer CDU-Landtagsfraktion sollen nur wenige verbleibende Migranten in Rückkehrzentren untergebracht werden. Das sieht der am Montag in Erfurt von den Christdemokraten vorgelegte Gesetzentwurf zur Einwanderungspolitik vor. „Wir wollen eine grundlegende Änderung der Einwanderungspolitik“, sagte Andreas Bühl, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Thüringen.

So sollten Männer, Frauen und Kinder aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten nicht einmal Kommunen zugewiesen, sondern nach der Registrierung bis zur Umsetzung ihres jeweiligen Asylverfahrens direkt in solchen „Thüringer Aufnahme- und Rückführungszentren“ untergebracht werden. völlig. Sie sollten dort bis zu zwei Jahre bleiben können, sagte Buell. Vorbild ist das Ankerzentrum Bayern.

CDU-Einwanderungspolitiker Stefan Schad betonte, dies solle die Kommunen entlasten. Es war zunächst unklar, wie viele Menschen davon betroffen sein könnten. Schald bekräftigte seine Forderung, auch die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko, Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Erst vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag die Staaten Georgien und Moldawien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt.

Buell sagte, der Gesetzentwurf der CDU solle am Donnerstag im Parlament beraten werden. Er geht davon aus, dass der Gesetzentwurf noch vor der Landtagswahl am 1. September 2024 verabschiedet werden könnte. Die Thüringer CDU ist in der Opposition, konnte aber mit Hilfe der AfD-, FDP- und parteilosen Stimmen ihre eigenen Gesetzesreformen im Landesreichstag gegen den Willen der Roten durchsetzen – einer Roten -Grüne Minderheitsregierung. Die Alternative für Thüringen wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

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Quelle: www.stern.de

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