Landesparteigericht - CDU: Digitale Vorstandswahlen verstoßen gegen Vorschriften
Die volldigitale Vorstandswahl des Berliner Jugendbundes im Juli verstieß nach Angaben eines CDU-Landesgerichts gegen Vorschriften. „In der CDU gibt es kein schriftliches Gesetz, das eine digitale Wahl unter Abwesenden vorsieht“, sagte CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitz am Mittwoch auf Anfrage. Dies gilt auch für die Berliner Jugendliga. „Auch während der COVID-Ausnahme gibt es noch eine schriftliche Schlussabstimmung.“
Dementsprechend erließ das Gericht des Vertragsstaats am 11. Juli ein Urteil, in dem es feststellte, dass die Online-Abstimmung des aktuellen JU-Vorstands gegen Vorschriften verstoße. Es muss jedoch noch geliefert werden. „Dann können rechtliche Schritte eingeleitet werden.“ Dies berichtete zuvor der Daily Mirror-Newsletter Checkpoint. Reitz sagte, die Entscheidung habe die Wahl ungültig gemacht. „Es gibt also keinen Vorstand. Eine Wiedereinsetzung des bisherigen Vorstandes gibt es nicht.“
Nach Angaben des CDU-Landesverbandes hat die Junge Union Berlin rund 2.700 Mitglieder. Die Vorstandswahl gilt auch innerhalb der JU als umstritten. Der CDU-Landesverband erkannte das Ergebnis nicht an.
Bericht im „Tagesspiegel“-Newsletter „Checkpoint“
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Quelle: www.stern.de