- Cannabisgesetz: Stadtrat kritisiert Umsetzung in MV
Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern wehren sich gegen Pläne der Landesregierung, die Überwachung der Einhaltung des Gesetzes für den Freizeitkonsum von Cannabis und in einigen Fällen die Ahndung von Verstößen an lokale Ordnungsbehörden zu übertragen.
"Die Legalisierung darf nicht dazu führen, dass Städte, Gemeinden und Orte alleine mit den Problemen eines gescheiterten Gesetzes zurückgelassen werden", sagte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindebundes, Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD). "Wir Bürgermeister sind es leid, dass unsere Mitarbeiter mit den Folgen schlecht gemachter Gesetze konfrontiert werden. Das schlägt auch auf die Akzeptanz der Bürger durch."
Er reagierte auf einen Entwurfsverordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, das auch für den Verbraucherschutz und damit die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene zuständig ist. Laut dem Verband sollen Vollzeitbürgermeister und Verwaltungschefs unter anderem die verbotene Cannabis-Konsum in Schulen, Jugend Einrichtungen, Sportstätten und in deren Nähe sowie in Fußgängerzonen verfolgen. Das gilt teilweise auch für Verstöße gegen die Besitzgrenze. Die Ordnungsämter hätten jedoch weder die Mittel für eventuell notwendige Identifizierungsmaßnahmen noch Expertise für die Identifizierung von Pflanzenbestandteilen, so der Verband.
Verbandschef: Aufgabenübertragung nicht kostenneutral
Beyer äußerte Bedenken, dass die beabsichtigte Entlastung für Polizei und Justiz nun auf Kosten der Gemeinden gehen soll. "Wenn dann im Kabinettsentwurf behauptet wird, dass es keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden durch die Aufgabenübertragung gibt, geht das an der Realität vorbei. Mehr Kontrollen zu mehr Zeiten bedeuten auch mehr Personal. Wenn das nicht der Fall sein soll, sollte der Staat einfach sagen, dass er die Verstöße nicht verfolgen will. Das wäre zumindest ehrlich", sagte Beyer.
In einer gemeinsamen Erklärung weisen die Ministerien für Umwelt und Innere darauf hin, dass das Gesetz insgesamt 37 Verwaltungsübertretungsdelikte auflistet. Neun davon würden laut aktuellem Entwurf der Landesverordnung in die Verantwortung der lokalen Ordnungsbehörden fallen. "Diese haben Mitarbeiter, die bereits jetzt Verwaltungsübertretungsdelikte im Feld verfolgen. Außerdem soll eine Evaluation des Gesetzes für den Freizeitkonsum von Cannabis seine Umsetzung begleiten", hieß es in der Erklärung. Die Verordnung befindet sich derzeit in der Konsultation und wird zwischen den Ministerien diskutiert, bevor der Entwurf an das Kabinett zur Genehmigung geht. Eine abschließende Beurteilung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Gesetz für den Freizeitkonsum von Cannabis bleibt umstritten
Das umstrittene Gesetz für den Freizeitkonsum von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 in Kraft. Es erlaubt unter anderem Erwachsenen, Cannabis zu ihrem eigenen Gebrauch anzubauen. Der begrenzte Besitz von Cannabis wird nicht mehr unter Strafe verfolgt. Befürworter erwarten, dass das Gesetz den Gesundheitsschutz verbessert, das Bewusstsein und die Prävention stärkt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert und die organisierte Drogenkriminalität eindämmt. Kritiker befürchten jedoch, dass der Drogenmissbrauch weiter zunehmen könnte.
Die geplante Verschiebung der Verantwortlichkeiten könnte die Haushalte der Gemeinden belasten, wie Bürgermeister Beyer argumentiert, indem er sagt, "Wenn dann im Kabinettsentwurf behauptet wird, dass es keine finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden durch die Aufgabenübertragung gibt, geht das an der Realität vorbei." Außerdem äußert der Städte- und Gemeindebund Bedenken bezüglich der Verantwortung der Gemeinden für die Einhaltung während Veranstaltungen, indem er sagt, "Das schlägt auch auf die Akzeptanz der Bürger durch."