- Cannabisfrage: SPD fordert rasche Entscheidung
SPD-Experte Martin Matz drängt auf eine schnelle Entscheidung zur Umsetzung des Bundes-Cannabis-Gesetzes, das seit über vier Monaten in Kraft ist. Es ist immer noch unklar, wer in Berlin über die Anträge sogenannter "Vereine" entscheiden wird, die Cannabis anbauen wollen. "Das Senatsverwaltung muss die Kompetenzfrage klären. Es ist allerhöchste Zeit, es gibt keine andere Möglichkeit", sagte Matz der Deutschen Presse-Agentur. Das Thema gehört nicht in die Gesundheitsverwaltung.
"Bisher wurde die Entscheidung vermieden"
"Es könnte eine Art zusätzliche Abteilung in der Gesundheitsabteilung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales geben oder es könnte den Bezirken übertragen werden, wobei die lokalen Gesundheitsämter die Verantwortung übernehmen", sagte Matz. "Bisher wurde die Entscheidung vermieden." Das ist leider nichts Ungewöhnliches in Berlin. "Das Senatsverwaltung muss nun sagen, wer zuständig ist - ob es Lageso oder die Bezirke sind, ist eigentlich egal."
Aus seiner Sicht gibt es Argumente für beide Optionen: "Man könnte sagen, es ist wichtiger, sich zu spezialisieren. Das spricht für eine zentrale Einheit in einer Landesbehörde. Wenn jemand mit einem Antrag kommt und einen Verein gründen will, hat er es wahrscheinlich schon zehnmal gemacht. Jetzt ist es das elfte Mal, kein Problem", erklärte der SPD-Politiker.
"Andererseits könnte man sagen, die Bezirke sind näher, auch räumlich. Sie können eine Ortsbesichtigung leichter durchführen. Man muss nur entscheiden. Wenn es bei den Bezirken bleibt, muss das Senatsverwaltung auch sicherstellen, dass sie die finanziellen Mittel für die notwendigen Stellen haben", sagte Matz. "Man kann nicht sagen, die Bezirke sind zuständig und sie sollen sich darum kümmern."
Der SPD-Politiker wirft dem Senatsverwaltung vor, die Angelegenheit zu verschleppen: "Sie hätten die Kompetenzfrage klären müssen, als das Gesetz Anfang April in Kraft trat und sie wussten, dass Vereine ab Juli Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder verteilen dürfen."
Anträge von Vereinen liegen derzeit vor
Seit dem 1. April ist der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis, der private Anbau und der öffentliche Konsum des Rauschmittels unter bestimmten Bedingungen bundesweit für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Maximal 25 Gramm dürfen in der Öffentlichkeit mitgeführt werden, und maximal 50 Gramm dürfen zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen sind im Wohnbereich erlaubt.
Seit dem 1. Juli können Cannabis-Vereine Anträge auf eine Genehmigung stellen. Bis die genannte Verordnung in Kraft tritt, gilt die sogenannte "Fachliche Kompetenz", wonach die Bezirke zuständig sind, die jedoch normalerweise die Anträge nicht zuerst bearbeiten. Laut der Gesundheitsverwaltung ist noch nicht absehbar, wann die Verordnung in Kraft treten wird.
"Die Verzögerung bei der Entscheidung, wer die Anträge der 'Vereine' bearbeiten wird, könnte potenziell zu Komplikationen im Regulierungsprozess von drogenbezogenen Aktivitäten führen."
"Angesichts der aktuellen Situation ist es entscheidend, dass das Senatsverwaltung die Verantwortlichkeiten