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Cannabis-Legalisierung: keine vorzeitige Freilassung

In MV verursachte die Legalisierung von Cannabis anfänglich eine beträchtliche Mehrarbeit für die Justiz. Tausende von Fällen mussten aufgrund geänderter Richtlinien überprüft werden. Der Prozess ist nun abgeschlossen.

Staatsanwälte in MV mussten Tausende von Fällen nach der Legalisierung von Cannabis überprüfen.
Staatsanwälte in MV mussten Tausende von Fällen nach der Legalisierung von Cannabis überprüfen.

- Cannabis-Legalisierung: keine vorzeitige Freilassung

Staatsanwälte in MV haben die Überprüfung Tausender Vollstreckungsverfahren abgeschlossen, die durch die Cannabis-Legalisierung erforderlich geworden sind. In 178 Fällen wurde die Vollstreckung einer Geldstrafe und in einem Fall die Vollstreckung einer nicht vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der rückwirkenden Amnestie ausgesetzt, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Es kam weder zu einer vorzeitigen Haftentlassung noch zu einer vorzeitigen Entlassung aus der Untersuchungshaft.**

Die Überprüfung wurde notwendig, nachdem das Cannabisgesetz (CanG) am 1. April in Kraft trat und Cannabis aus der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz gestrichen wurde. Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm des Rauschmittels in der Öffentlichkeit mit sich führen, maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahren und bis zu drei Cannabispflanzen in der Wohnung haben. Rauchen in der Öffentlichkeit ist erlaubt, jedoch nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und tagsüber auch nicht in Fußgängerzonen.

Das Ministerium hatte im Mai bekanntgegeben, dass in Mecklenburg-Vorpommern über 6.000 Fälle überprüft werden müssten. In drei Fällen wurde die Vollstreckung von Bewährungsstrafen ausgesetzt. Zudem waren fünf Inhaftierte betroffen, für die die Staatsanwaltschaften nach CanG einen insgesamt ausgesetzten Strafbefehl aufheben und neu verhängen mussten.

Die vom Justizministerium angekündigte rückwirkende Amnestie führte zur Aussetzung der Vollstreckung in 179 Fällen, darunter in einem Fall die Freilassung aus der Haft aufgrund der Cannabis-Legalisierungs-Amnestie. Obwohl das Cannabisgesetz das Aufziehen von bis zu drei Cannabispflanzen zu Hause erlaubt, gab es Fälle, in denen Staatsanwälte für betroffene Inhaftierte einen insgesamt ausgesetzten Strafbefehl aufheben und neu verhängen mussten.

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