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Buschmann will mitbetreuende Elternteile entlasten

Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann will das Unterhaltsrecht reformieren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will mit einer Reform des Unterhaltsrechts mitbetreuende Elternteile entlasten. «Wir werden die Unterhaltslasten fairer verteilen», sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Eckpunkte will Buschmann in den nächsten Tagen vorlegen, ein Gesetzentwurf soll «nach Möglichkeit zügig folgen».

Die Reform werde insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen zwar ein Elternteil die Hauptbetreuung leiste, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent einbringe. «Wir wollen klare und faire Regeln dafür schaffen, wie diese Leistung des mitbetreuenden Elternteils beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen ist», sagte Buschmann.

Der Minister führte ein Rechenbeispiel an, in dem der mitbetreuende Vater 4000 Euro im Monat verdient, die hauptbetreuende Mutter 2000 Euro, und der Vater 40 Prozent der Erziehungsleistung übernimmt. In diesem Fall zahle der mitbetreuende Vater bisher mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 500 Euro Unterhalt. «Wenn unsere Pläne umgesetzt werden, wird der Vater etwas mehr als 400 Euro zahlen.»

Reform soll Hauptbetreuende nicht benachteiligen

Der Minister bestritt, dass die Reform zum Nachteil von hauptbetreuenden Müttern sei. «Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern. Sie können dann etwa stärker berufstätig sein», sagte Buschmann. Er versicherte zugleich: «Wir werden sicherstellen, dass beim hauptbetreuenden Elternteil keine Situation eintritt, die das Kindeswohl gefährdet.» Auch solle kein Elternteil finanziell überfordert werden.

Das deutsche Unterhaltsrecht sei in die Jahre gekommen und ignoriere, dass viele Eltern ihre Kinder auch nach einer Trennung gemeinsam erziehen und betreuen, begründete Buschmann seinen Vorstoß. «Ob ein Vater sich an einem oder an drei Tagen in der Woche um das Kind kümmert, hat in vielen Fällen kaum Auswirkungen auf den von ihm gezahlten Unterhalt. Das ist aus Sicht der Betroffenen ungerecht. Und das ist gerade auch mit Blick auf das Kindeswohl nachteilig.»

Auf Änderungen im Unterhaltsrecht hatten sich SPD, Grüne und FDP auch in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. «Wir wollen im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden», heißt es im Abschnitt zum Familienrecht.

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