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Bürgermeisterschlacht: Sechs statt sieben Delegierte

In der Debatte um mehrere Oberbürgermeisterkandidaten der Stadt Dresden haben die ehemalige Sprecherin der Grünen, Gunda Röstel, und der ehemalige Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) ihre Unterstützung für insgesamt sechs Abgeordnete bekundet. „Eine Stadt von der Größe Dresdens lässt sich mit sechs Stadträten gut führen und gestalten“, sagte de Maiziere am Dienstag in Dresden. Seit August wurde die Wahl von fünf der sieben Abgeordneten wegen fehlender Einigkeit im Stadtrat mehrfach verschoben.

Aktuell sind neben dem Bürgermeister nur zwei Abgeordnete im Amt. Für die Wahl der Betroffenen sieht das Gesetz vor, dass mit Stimmenmehrheit im Stadtrat der Bürgermeister (OB) seine Zustimmung erklären muss. Der Stadtrat kann den Willen des Bürgermeisters nur mit Zweidrittelmehrheit dagegen durchsetzen.

Die Gemeinde hat Röstel und de Maizière beauftragt, den Machtpoker zu entschärfen. Ziel sei es, heißt es in dem Kompromissdokument, „einen Vorschlag zu erarbeiten, der im Hinblick auf Struktur und geeignetes Personal mit Zustimmung des Bürgermeisters eine Mehrheit im Stadtrat findet“. Laut de Maizière ist der Vorschlag ein “klares Zeichen für den Willen und die Genügsamkeit aller Beteiligten”.

Der Vorschlag bedeutet aber auch, dass Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) künftig einen Geschäftsbereich selbst übernehmen muss. Das ist bundesweit keine Seltenheit. „Auch ein großes, diversifiziertes Unternehmen wie Infineon oder Siemens lässt sich mit fünf oder sechs Vorständen führen“, sagte de Maizière.

Der Vorschlag geht davon aus, dass Bürgermeister Hilbert zukünftig die Finanzen der Stadt und den Landkreis übernimmt. Auf der Pressekonferenz gaben die beiden Hauptredner auch ihre Empfehlungen für ihre Positionen bekannt. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind ausschließlich Mitglieder der Parteien CDU, Grüne und Linke.

Der Moderator schlug außerdem vor, dass die Hauptsatzung der Stadt auf der Stadtratssitzung nächste Woche geändert werden sollte, sodass das Datum des Inkrafttretens der Änderungen auf den 1. Februar festgelegt werden könne.

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