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Burgdorfer Wölfe: Wölfe vorübergehend nicht zu töten

Wölfe
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.

Trotz Besitz einer Abschusserlaubnis für Wölfe, die für das Töten vieler Nutztiere verantwortlich sein sollen, ist dem Tier nach den Regeln des Verwaltungsgerichts Hannover der Abschuss vorübergehend untersagt. Mit einer vorläufigen Entscheidung über den Dringlichkeitsantrag der Wolves Conservation Society auf eine Abschusserlaubnis „wird die Aussetzung des Widerspruchs vorübergehend wieder aufgenommen“, erklärte das Gericht am Freitag als Antwort auf die Entscheidung vom Donnerstag. Es bedarf einer Übergangsregelung, um die „Fait accompli“-Herstellung zu verhindern. Die Drehgenehmigung ist gültig von Oktober bis 31. Januar 2023, gültig von Oktober bis 31. Januar 2023, für einen Rüden mit ID GW950m. Früheren Berichten zufolge soll der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel mindestens 13 Tiere getötet haben, hauptsächlich Schafe, aber auch Rinder und Pferde. Das Tier hatte Anfang September auf einer Koppel bei Hannover ein 30 Jahre altes Hengstfohlen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) zerrissen. Tränen können Männern durch Gentests zugeschrieben werden. Die Entscheidung des Gerichts kann mit Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg angefochten werden.

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