Landtag - Bündnis schlägt Gesetzesentwurf zur Änderung der Verfassung vor
Die Koalitionsfraktion des Sächsischen Landtages hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vorgelegt. Sören Voigt, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, sprach von einem „behutsamen Wechsel“. Seine SPD-Kollegin Sabine Friedel räumte ein, dass der Entwurf den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalitionsparteien in Sachen Volksgesetzgebung zum Ausdruck bringe. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion, sieht die Chance auf eine umfassende Modernisierung der Verfassung verpasst.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Hürden für die Volksgesetzgebung abgebaut und die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für Volksabstimmungen und Volksabstimmungen etwa halbiert werden – auf etwa 20.000 bzw. 200.000. Die sogenannte Volksklage ist eine Innovation. Die von den Landesparlamenten beschlossenen Gesetze könnten dann von der Bevölkerung vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Darüber hinaus sollte der Klimaschutz als nationales Ziel in der Verfassung verankert werden. Weitere Punkte betreffen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung.
Die Koalitionsmitglieder konnten sich nicht auf eine Reform der Schuldenbremse einigen. „Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, dem Land einen kleinen Nutzen zu bringen, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde mich freuen, wenn sichergestellt werden könnte, dass dies bei den kommenden Beratungen nicht völlig außer Acht gelassen wird“, schloss der SPD-Politiker Ver Riddle hielt eine Rede. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich.
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Quelle: www.stern.de