Finanzen - Bundestag stimmt Schuldenbremse und Nachtragshaushalt zu
Der Bundestag hat mit der Sanierung des Haushaltsplans für das laufende Jahr begonnen und setzt gleichzeitig wichtige Teile des Ampelkompromisses für den Haushaltsplan 2024 um. Der Bundestag hat dem Nachtragshaushalt für dieses Jahr zugestimmt. Nach dem Karlsruher Haushaltsbeschluss hat das Parlament den Haushalt 2023 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Zuvor hatte der Kongress in einer Marathon-Abstimmung mit überwältigender Mehrheit für die Aussetzung der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 gestimmt.
Damit reagiert der Bundestag auf den Haushaltsbeschluss in Karlsruhe und schafft die Voraussetzungen für den Nachtragshaushalt, über den ebenfalls heute abgestimmt wird.
Energiepreisregulierung und Folgegarantie für Hochwasserbekämpfung und Katastrophenhilfe
Kredite zur Energiepreisobergrenze und zur Hochwasserhilfe nach dem Ahrtalhochwasser werden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2023 gesetzlich abgesichert. Rund 45 Milliarden Euro wurden ausgezahlt. Allerdings ist seit dem Urteil klar, dass der Bund mit der Gewährung dieser Kredite nicht zögern sollte.
Denn diese Kredite wurden in den Jahren 2021 und 2022 genehmigt, als die Schuldenbremse aufgrund der Coronakrise und des Krieges in der Ukraine pausiert wurde. Ursprünglich hatte die Ampelregierung geplant, die Mittel in den Jahren 2023 und 2024 einzusetzen. Ein Karlsruher Richter entschied jedoch, dass der Bund Notkredite nicht für spätere Jahre zurückstellen dürfe. Ohne einen Nachtragshaushalt besteht die Gefahr, dass der Haushalt 2023 verfassungswidrig ist.
Der Grünen-Haushälter Sven-Christian Kindler verteidigte das Vorgehen im Bundestag. „Wir regeln die Strom- und Gaspreise auf einer sicheren Rechtsgrundlage. Wir stellen die Hilfe für das Ahrtal sicher – das ist richtig und es ist wichtig“, sagte er.
Keine Schuldenbremse im vierten Jahr
Die insgesamt geplante Neuverschuldung beträgt derzeit 70,61 Milliarden Euro und liegt damit um 44,8 Milliarden Euro über der erlaubten Kreditaufnahme. Der Deutsche Bundestag hat die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge außer Kraft gesetzt.
Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes ist klar geregelt, dass bei Naturkatastrophen oder besonderen Notfällen, „die außerhalb der Macht des Staates liegen und die Finanzlage des Staates erheblich beeinträchtigen“, zusätzliche Kredite gewährt werden können.
Die Ampelregierung argumentierte, dass die weitreichenden humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine Auswirkungen auf die Finanzen des Landes hätten. Zudem seien die Schäden durch das Hochwasser im Sommer 2021 noch nicht behoben.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz ist umstritten, weil sie dem Bund nur gewisse Spielräume bei der Kreditvergabe einräumt. Für die von SPD und Grünen geforderten Reformen ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Allerdings sind die Liberaldemokraten und die meisten Mitglieder der Koalition dagegen.
viel Kritik
Die Koalition hatte bereits zuvor verfassungsrechtliche Bedenken zum Nachtragshaushalt der Ampelregierung für dieses Jahr geäußert. Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Matthias Middelberger (CDU), sagte, dass Teile des Haushalts noch immer mit einem falschen Reservierungssystem versehen seien. „Deshalb bleiben verfassungsrechtliche Bedenken auch beim heutigen Nachtragshaushalt bestehen.“
Auch der Bundesrechnungshof hielt den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Die Frage ist, ab wann der Kredit auf die Schuldenbremse angerechnet wird: bei der Bewilligung oder bei der tatsächlichen Aufnahme.
Auch CDU-Politiker Middelberger zeigt sich unbeeindruckt von der Einigung des Ampelbündnisses für das Haushaltsjahr 2024. „Das ist kein guter Kompromiss für das Land. Es geht vielmehr darum, die Lücken in den Ampeln zu schließen“, sagte er. Der Deal ist ein Rettungspaket für die Ampelregierung. „Das ist es leider.“
Der Hauptinhalt ist „groß angelegte Steuererhöhung“. Middelberg forderte unter anderem die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung der Klimafinanzierung. „Dies wird ein entscheidender Schritt in Richtung sozialer Gleichheit sein“, sagte er. Das Ampelbündnis hatte ursprünglich vor, die Klimafinanzierung als sozialen Ausgleich zu nutzen, um die Belastung der Bürger durch den Klimaschutz zu erhöhen, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde.
Schuldenbremse: Reformkommission fordert
Der baden-württembergische Finanzminister Daniel Bayaz (Grüne) und der Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) kandidieren für die Einrichtung einer Schuldenbremse-Reformkommission. Die beiden Politiker schrieben in einem im Spiegel veröffentlichten Gastbeitrag, dass die Kommission zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse aus Vertretern von Bund, Ländern und Wissenschaft bestehen solle.
Die beiden Landespolitiker sehen Investitionsregeln im Rahmen einer Schuldenbremse als denkbaren Teil einer möglichen Reform. „Dadurch wird es möglich, zusätzliche Investitionen über Kredite zu finanzieren, um beispielsweise Transformationsherausforderungen zu bewältigen“, heißt es in dem Gastbeitrag. „Neue Ausnahmen von den Schuldenregeln dürfen nicht dazu führen, dass neue Anreize für Konsum oder ungerichtete Ausgaben geschaffen werden.“ Dem Investitionsbegriff eine politische Dimension verleihen. Umfang.“
Diese Länder benötigen auch eine größere Schuldenflexibilität. „Eine Staatsverschuldung von beispielsweise 0,15 % des BIP würde Raum für das wichtigste nationale Politikthema – Bildung“ eröffnen“, schrieben die beiden Politiker. Nach ihrer Überlegung sollten auch Notkredite in der EU zur Verfügung gestellt werden können Jahre, in denen der Notfall beginnt. Später verwenden.
Die Schuldenbremse steht vor dem Hintergrund des Chaos im Bundeshaushalt in der Kritik. Wie Berlins Ministerpräsident Kai Wegener (CDU) dem RBB-Inforadio sagte, laufen derzeit Gespräche unter den Ländern, eine Reforminitiative im Bundesrat auf den Weg zu bringen.
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Quelle: www.stern.de