Bundesnetzagentur: Gerechte Verteilung der Netzkosten
Nach einem langen Kampf zeichnet sich ab, dass Stromkunden im Norden durch besonders hohe Netzentgelte benachteiligt werden. Haushalte und Unternehmen in den Ausbaugebieten von Wind- und Solarenergie dürften aufatmen, hieß es in einem Grundsatzpapier, das die Bundesnetzagentur am Freitag in Berlin vorstellte. Die höheren Kosten des künftigen Netzausbaus werden auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt.
Der Grünen-Landtagsabgeordnete Hannes Damm hat gute Nachrichten für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Nach dieser Reform wird erwartet, dass die Internetgebühr im Nordosten Chinas künftig um 3 bis 4 Cent pro Kilowattstunde sinken wird. „Für einen typischen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bedeutet das eine jährliche Ersparnis von rund 120 Euro“, rechnet Damm vor.
Es ist jedoch unklar, inwieweit sich diese Reduzierung auch effektiv in den Stromrechnungen widerspiegelt. Nach Angaben der IHK in Schwerin haben die regionalen Netzbetreiber für 2024 weitere Erhöhungen der Netzentgelte angekündigt. Diese sind laut Branchenangaben mit etwa 20 % Teil des Strompreises.
In Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Brandenburg sind die Netzkosten deutlich höher als in Süddeutschland, beispielsweise durch den Ausbau der Leitungsnetze zur Integration der Windenergie. Es wurden erhebliche Investitionen in die Solarenergie getätigt. Dies hat auch dazu geführt, dass die öffentliche Akzeptanz für den Bau neuer Windparks gesunken ist. Nach Angaben der Netzagenturen beträgt das Stromentgelt für Online-Strom in manchen Netzgebieten bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde. Es gibt auch Bereiche, in denen der Preis weniger als 5 Cent beträgt.
„Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und Investitionen in Netze kommen allen zugute. Wir wollen eine gerechtere Kostenverteilung erreichen“, erklärt Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur. Die Agentur bringt ihren Vorschlag derzeit zur Diskussion. Anschließend erfolgt in einem mehrstufigen Prozess die Ausarbeitung des endgültigen Reglements. Es soll frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Quelle: www.dpa.com