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Bundesliga-Spieler versagt bei Entlassung

Bundesligagewinner Zehnder kommt aus seinem Erlanger Vertrag nicht heraus. Das Arbeitsgericht Nürnberg setzt die Berufung ab. Zehnder könnte nun die Hauptsache anstrengen.

Die Berufung von Manuel Zehnder wurde abgelehnt.
Die Berufung von Manuel Zehnder wurde abgelehnt.

- Bundesliga-Spieler versagt bei Entlassung

Im Streit um die Vertragsauflösung mit HC Erlangen hat Bundesliga-Top-Torschütze Manuel Zehnder (24) erneut eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat die Berufung des Schweizer Nationalhandballers sowie den vorläufigen Rechtschutz abgelehnt. kürzlich war ein Vergleich zwischen beiden Parteien gescheitert.

Zehnder wurde in der vergangenen Saison vom HC Erlangen an den ThSV Eisenach verliehen und war dort Top-Torschütze. Obwohl er bis zum Sommer 2026 vertraglich an Erlangen gebunden war, löste er den Vertrag kurz nach Saisonende. Das Arbeitsgericht Nürnberg hatte Zehnders Eilantrag auf Vertragsauflösung Ende Juni abgelehnt.

Ein Hauptverfahren würde Monate dauern

Das Arbeitsgericht hat nun entschieden, dass nicht ausreichend ersichtlich sei, dass eine entsprechende gerichtliche Entscheidung die Spielberechtigung des Spielers nach den Ligaregelungen gewähren würde. Der Kläger versuche im Eilverfahren im Grunde die Hauptsache vorwegzunehmen. Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Nürnberg meint, dass die Interessen des Klägers in diesem Fall nicht die des Beklagten überwiegen.

Zehnder könnte noch ein Hauptverfahren einleiten, wie ein Sprecher erklärte. Dies würde jedoch zwischen drei und sechs Monate dauern. Mit einem möglichen Berufungsverfahren könnte der Streit sogar noch länger dauern. Der erste Spieltag der kommenden Bundesliga-Saison ist bereits für Anfang September geplant.

Die Kommission war in dem Streit zwischen Zehnder und HC Erlangen nicht involviert. Trotz der Ablehnung des vorläufigen Rechtschutzes durch das Arbeitsgericht könnte die Kommission das Ergebnis des Hauptverfahrens überprüfen, falls die Spielberechtigung von Zehnder nach den Ligaregelungen betroffen ist.

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