Das Bundeskartellamt hat den Online-Bezahldienst Paypal wegen angeblicher Behinderung von Wettbewerbern und Einschränkung des Preiswettbewerbs verklagt. Grund dafür seien die in den Nutzungsbedingungen von PayPal in Deutschland festgelegten „Zuschlagsregeln“ und „im Auftrag von PayPal“, teilte die Wettbewerbsbehörde am Montag in Bonn gegen das Missbrauchsverbot mit, so Kartellamtsvorsitzender Andreas Monte Say. „Die Leidtragenden sind vor allem Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise bezahlen“, sagte er. Das Kartellamt prüft nun die Marktmacht von Paypal und inwieweit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.
Laut Kartellamt ist es den Händlern von PayPal ausdrücklich untersagt, ihre Waren zu verkaufen und ihre Dienstleistungen zu einem niedrigeren Preis anzubieten, wenn Kunden eine günstigere Zahlungsmethode als Paypal wählen. Es ist ihnen auch untersagt, andere Zahlungsmethoden als Paypal zu bevorzugen oder deren Nutzung für den Kunden bequemer zu gestalten. “Opfer: Verbraucher” überhaupt in den Markt eintreten können”, sagt Mundt. Dadurch können marktmächtige Zahlungsdienste mehr Spielraum für die eigene Preisgestaltung gewinnen. „Besonders leiden werden die Verbraucher, denn diese höheren Kosten werden indirekt über die Produktpreise bezahlt. “
Die Gebühren, die Händler für die Nutzung von Zahlungsdiensten zahlen, sind je nach Zahlungsmethode sehr unterschiedlich. Händler geben diese Gebühren oft auf die Produktpreise weiter, sodass die Verbraucher letztendlich die Kosten tragen. Laut Marktforschung, PayPal nicht nicht nur der führende Online-Zahlungsanbieter in Deutschland, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste, teilt die Wettbewerbsbehörde weiter mit.