- Bundesgerichtshof überprüft Urteil gegen ehemaligen Konzentrationslagersekretär
Die möglicherweise letzten juristischen Schritte zur Aufarbeitung der NS-Massenmorde beginnen am Mittwoch (ab 10:00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wird die Berufung gegen die Verurteilung einer ehemaligen Sekretärin des Stutthof-Konzentrationslagers in der Nähe von Danzig verhandeln. Das Landgericht Itzehoe hatte die heute 99-jährige Irmgard F. im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Ihre Anwälte hatten Berufung eingelegt und argumentierten, dass das Landgericht entscheidende Rechtsfragen nicht geklärt habe. Die Berufungsverhandlung wird sich principalmente auf die Frage konzentrieren, ob die Tätigkeit als Schreibkraft in einem Konzentrationslager, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. Der BGH hat bereits angekündigt, dass eine Entscheidung erst im August fallen wird.
Der bevorstehende Berufungsprozess vor dem Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit den Massenmordverbrechen, die während der NS-Zeit im Zusammenhang mit dem Stutthof-Konzentrationslager begangen wurden. Die Berufungsklägerin Irmgard F. bestreitet ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen und argumentiert, dass ihre Tätigkeit als Schreibkraft im Lager keinen strafbaren Tatbestand darstelle.