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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des früheren Konzentrationslager-Verwalters

aufgeschobene Haftstrafe von zwei Jahren

Am Landgericht Itzehoe wurde 2022 ein Urteil gefällt, das Subsequently vom BGH bestätigt wurde.
Am Landgericht Itzehoe wurde 2022 ein Urteil gefällt, das Subsequently vom BGH bestätigt wurde.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des früheren Konzentrationslager-Verwalters

Das Oberste Bundesgericht (BGH) hat das Urteil im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin eines Konzentrationslagers wegen Beihilfe zu Massenmorden bestätigt. Die 99-Jährige wurde zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Dies könnte das letzte Strafverfahren zur Verfolgung von NS-Verbrechen sein.

Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig hat die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe abgewiesen. Das Gericht hat die Angeklagte, Irmgard F., schuldig gesprochen, an der Ermordung von 10.505 Menschen und in fünf Fällen an versuchten Mord beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Es wird angenommen, dass dies das letzte Strafverfahren zur Verfolgung von NS-Massenmorden ist. Irmgard F. arbeitete als Schreibkraft im Kommandanturamt des Stutthof-Konzentrationslagers in der Nähe von Danzig von Juni 1943 bis April 1945, als sie 18 oder 19 Jahre alt war. Durch die Ausübung ihrer Pflichten habe sie die Lagerleitung bei der systematischen Tötung von Insassen unterstützt, wie das Landgericht feststellte. Auch scheinbar supportive Aktivitäten können als Beihilfe zum Mord gewertet werden.

Die Verteidigung legte Berufung ein

Die Verteidigung von Irmgard F. legte Berufung ein. Der BGH führte im späten Juli mündliche Verhandlungen dazu durch. Die Verteidigung argumentierte, dass gegen die Frau keine Absicht bewiesen werden konnte. Es gebe keine Beweise dafür, dass sie von den Aktivitäten des Lagers gewusst habe. Außerdem sei ihre Rolle als Schreibkraft nicht wesentlich anders als ihr vorheriger Job in einer Bank gewesen. Sie habe ihre Handlungen als neutral betrachtet.

Die Bundesrichter stimmten dem nicht zu. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit psychische Unterstützung für die Morde geleistet habe. Fast alle Korrespondenz des Lagers sei über ihre Hände gelaufen.

Zwischen 1939 und 1945 wurden etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern im Stutthof-Lager und seinen 39 Außenlagern gefangen gehalten, wie die Arolsen Archives berichten. Etwa 65.000 von ihnen überlebten nicht.

Die Verteidigung argumentierte während der Berufungsverhandlungen, dass die Absicht von Irmgard F. bei der Unterstützung des Konzentrationslagers nicht bewiesen worden sei und sie keine Kenntnis von den Aktivitäten des Lagers gehabt habe. Der BGH jedoch hielt fest, dass die Rolle von Irmgard F. als Schreibkraft im Kommandanturamt des Stutthof-Konzentrationslagers, wo sie den größten Teil der Korrespondenz bearbeitete, der systematischen Tötung von Insassen Vorschub geleistet habe und damit das Urteil wegen Konzentrationslagerverbrechen aufrechterhalten wurde.

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