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Bundesgerichtshof befasst sich erneut mit Flaschenpfand

Justiz
Ein Mikrofon in einem Gerichtssaal.

Müssen Lebensmittelmärkte in Werbeprospekten den Preis für Flaschen oder Gläser inklusive Pfand angeben? Dazu verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am heutigen Donnerstag erneut. Der Verband Sozialer Wettbewerb will die Frage grundsätzlich klären lassen und hat eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Dort waren in einem Prospekt aus dem Herbst 2018 bei Getränken und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz «zzgl. … € Pfand». So wie die beklagte Kette handhaben dies viele Händler und weisen das Pfand separat aus.

Da es hier um Unionsrecht geht, hatte der BGH die Frage schon 2021 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dieser entschied im Juni diesen Jahres, dass das Pfand kein Bestandteil des Verkaufspreises sei. Es könne mithin separat ausgewiesen werden, befanden die Richter in Luxemburg und folgten damit in weiten Teilen den Argumenten der Lebensmittelhändler. Nun wird in Karlsruhe weiterverhandelt. Ob schon ein Urteil ergeht, ist unklar. (Az. I ZR 135/20).

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