Fast sechs Jahre nach dem Konzert der Rolling Stones in Hamburg beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit dem Großereignis. Dabei handelt es sich um Freikarten im Wert von rund 15.000 Euro, die die Veranstalter der Regionalstelle Hamburg Nord angeboten haben – vermutlich um die Kosten für die Nutzung des Konzertgeländes zu beeinflussen.
Das Landgericht Hamburg verhängte im vergangenen Jahr ein Bußgeld gegen den ehemaligen Bezirksamtsleiter wegen Vorteilsnahme und -gewährung. Von den Hauptvorwürfen Bestechung und Untreue wurde er freigesprochen. Auch sein damaliger Stellvertreter wurde wegen der Annahme von Gefälligkeiten und Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwei weitere Angeklagte, die Konzerte der Veranstaltungsgesellschaft betreuten, wurden freigesprochen. Ihnen wurde Bestechung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 5. Strafsenat des BGH verhandelt an diesem Dienstag in Leipzig (Beginn 10 Uhr). Ein Bundesrichter wird voraussichtlich am Donnerstag ein Urteil verkünden.