- Bundesgericht bestätigt Geldstrafe
Etwa eineinhalb Jahre nach einer verheerenden Explosion in einem Haus in Bochum, die einen Todesfall zur Folge hatte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Regionalgerichts in Bezug auf die Strafe aufgehoben. Eine andere Kammer wird nun die Strafe neu bewerten müssen, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Die Richter sind der Meinung, dass das Gericht in Bochum den Umstand nicht ausreichend berücksichtigt hat, dass der im Oktober 2023 verurteilte Vorarbeiter keine Vorstrafen hatte.
Das Regionalgericht hatte den damals 51-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Explosion zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Obwohl sein Berufungsverfahren erfolglos blieb, fand Karlsruhe Fehler in der Strafzumessung. "Der mildernde Umstand der einwandfreien kriminellen Vergangenheit des Angeklagten wurde in der Strafzumessung nicht ausreichend gewürdigt", hieß es in der Entscheidung.
Die Baucrew des Angeklagten hatte eine Bohrmaschine verwendet, die horizontal durch den Boden arbeitete - und dabei eine Straßenkreuzung unterquerte. Dies war aufgrund der dort verlegten Gasleitungen nicht erlaubt, wie das Urteil feststellte. Trotz der Feststellung eines Gasgeruchs durch einen der Arbeiter wollte der Vorarbeiter die Baustelle am nächsten Morgen mit einem Bagger öffnen. Kurz darauf hatte sich das austretende Gas unterirdisch ausgebreitet - bis hin zum Haus, das später explodierte. Die 61-jährige Hausbesitzerin wurde in den Trümmern tot aufgefunden, und ihr 35-jähriger Sohn wurde verletzt.
Mitteilung des Bundesgerichtshofs
Das aufgehobene Urteil des Regionalgerichts Bochum wird von einer neuen Kammer neu bewertet, wie vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verfügt. Die ursprüngliche Strafzumessung wurde als unzureichend in Bezug auf die Vorstrafenfreiheit des Vorarbeiters bewertet, wie in der Mitteilung des BGH angegeben.