Das Bundesverwaltungsgericht soll am Donnerstag ein Urteil in einem Rechtsstreit über ein Verkaufsverbot für Wein verkünden, der Rückstände nicht zugelassener Pestizide enthält. Konkret geht es um das im Juni 2016 vom Landkreis Meißen verhängte Verbot für mehrere Weine wegen Dimethoatgehalts über 0,01 Milligramm pro Kilogramm. Das Pflanzenschutzmittel sei damals in Deutschland nicht zugelassen gewesen, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das die Berufung der Genossenschaft Meißen zurückwies.
Der Verwaltungsrichter in Leipzig verwies jedoch nun auf eine EU-Verordnung, die Ausnahmen zulässt. Die Verordnung legt den Grenzwert für Dimethoat auf 0,02 Milligramm pro Kilogramm fest, da diese Werte nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Der fragliche Wein lag preislich darunter. Senatspräsidentin Renate Philippe betonte, dass dies nun abzuwägen sei.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem sogenannten Weinskandal in Sachsen. Der Ball wurde im Herbst 2015 bei einer Routinekontrolle in einem Weingut im Meißener Land ins Leben gerufen. Damals wurden Dimethoat-Rückstände gefunden. Die Winzergenossenschaft Meißen produziert Wein aus den von ihren Mitgliedern gelieferten Trauben. Das Steuerungssystem wurde inzwischen geändert. Alle Qualitäts- und Premiumweine werden nun zentral von nationalen Prüfstellen anhand modifizierter Prüfverfahren analysiert.