Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafe im Bochumer Brandstiftungsfall
Die Bundesanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen eines Brandanschlags auf eine Bochumer Schule, der angeblich tatsächlich auf eine benachbarte Synagoge abzielte. Sie warf dem 36-jährigen Angeklagten eine Verschwörung zur schweren Brandstiftung und versuchten Brandstiftung vor.
Die Bundesanwaltschaft wies die Behauptung der Angeklagten zurück, dass der Angriff nur auf die Schule und nicht auf eine nahegelegene Synagoge gerichtet gewesen sei. beanspruchen. Der 36-Jährige griff die Schule einfach deshalb an, weil die Sicherheitsmaßnahmen in der Synagoge für ihn zu stark waren.
In einem am Donnerstag beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereichten Plädoyer forderte die Bundesanwaltschaft, Anordnungen der iranischen Behörden in die Tat umzusetzen. Ramin Y., ein ehemaliger Rocker, der wegen Mordes und versuchten Mordes gesucht wird, gab die Anordnung an den ihm bekannten Angeklagten weiter.
Ramin Y. ist der ehemalige Kapitän der Hells Angels aus Mönchengladbach und soll in den Iran geflohen sein. Die Behauptung, der Angeklagte habe die Tat vor allem aus Angst vor ihm begangen, wies die Bundesanwaltschaft zurück. Sie warf ihm enge Verbindungen zum iranischen Regime und antisemitische Einstellungen vor.
Der Angeklagte ist seit mehr als einem Jahr inhaftiert. Der Prozess soll am 30. November mit dem Schuldeingeständnis der Verteidigung fortgesetzt werden. Ein Brandanschlag am 17. November letzten Jahres verursachte geringfügige Schäden am Schulgebäude.
Quelle: www.dpa.com