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BSG: Elternbeirat versichert Unfälle bei Sägearbeiten auf dem Weihnachtsmarkt in der Kita

Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Unfallschutz im Ehrenamt gestärkt. „Der Versicherungsschutz deckt ehrenamtliche Tätigkeiten in der (begünstigten) Einrichtung ohne zeitliche und räumliche Einschränkungen ab“, urteilte das BSG am Donnerstag in Kassel. Es erkannte damit einen Sägeunfall...

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BSG: Elternbeirat versichert Unfälle bei Sägearbeiten auf dem Weihnachtsmarkt in der Kita

Der Kläger ist Mitglied im Elternbeirat eines städtischen Kindergartens in Thüringen. Um den Weihnachtsmarkt 2017 auszurichten, verhandelte er mit dem Elternrat darüber, Bäume auf seinem Privatgrundstück fällen zu lassen. Seine linke Hand wurde von einer Kreissäge erfasst und er verlor seinen Mittel- und Ringfinger.

Die beklagte Unfallversicherungskasse hat nicht zugegeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Auch Verfahren vor dem Sozialgericht Gotha und dem Kantonalen Sozialgericht Erfurt blieben erfolglos. Im schwerwiegendsten Fall stimmt die BSG nun den Elternratsmitgliedern zu.

Die Organisation des Weihnachtsmarktes gehört zu den Aufgaben des Elternbeirats. „Übrigens wurden die Sägearbeiten, die zum Unfall führten, vom Kindergarten und dem Elternbeirat ausschließlich dem Kläger übertragen“, betonte Richter Cassell.

Die Sägearbeiten werden letztlich von der Stadt als Kita-Träger übernommen. Gleiches gilt vorbehaltlich der gesetzlichen Vorgaben auch für akkreditierte Privatanbieter.

Der Unfallschutz erfordert jedoch gesetzlich eine formelle ehrenamtliche Tätigkeit, in diesem Fall die Mitgliedschaft in einem Elternverein. Sämtliche Koordinationstätigkeiten in der Einrichtung werden gemäß den Vorgaben der BSG versichert. Entgegen der Aussage der Unfallversicherungen spielen Ort und Zeit keine Rolle.

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Quelle: www.stern.de

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