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Bremer Landtagswahl vorläufig gültig

Die Bremer Landtagswahl am 14. Mai ist vorläufig gültig und muss nicht wiederholt werden. Das entschied das Wahlprüfungsgericht Bremen am Dienstag. Das Gericht wies vier Einsprüche der im Land Bremen zerstrittenen Partei Alternative für Deutschland zurück. Die Partei durfte nicht an den Wahlen...

Meike Jorgensen, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, sitzt im Gerichtssaal. Foto.aussiedlerbote.de
Meike Jorgensen, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, sitzt im Gerichtssaal. Foto.aussiedlerbote.de

Wahlen - Bremer Landtagswahl vorläufig gültig

Die Bremer Landtagswahl am 14. Mai ist vorläufig gültig und muss nicht wiederholt werden. Das entschied das Wahlprüfungsgericht Bremen am Dienstag. Das Gericht wies vier Einsprüche der im Land Bremen zerstrittenen Partei Alternative für Deutschland zurück. Die Partei durfte nicht an den Wahlen teilnehmen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung kann beim Landesgericht Berufung eingelegt werden. Gegen die Bundestagswahl gingen insgesamt acht Einsprüche ein. Am 7. November lehnte das Gericht vier Anträge ab.

Übersicht Verwaltungsgericht PM 7.11

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Quelle: www.stern.de

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