Finanzen - Bremer Landesregierung schlägt zweiten Nachtragshaushalt für 2023 vor
Der Bremer Senat hat dem zweiten Entwurf des Nachtragshaushalts des Jahres zugestimmt. Daher erwägt die Landesregierung, wie der Senatssprecher am Dienstag mitteilte, Notfinanzierungsbedarfe, die erst kürzlich vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurden. Dies bedeutet, dass Haushaltsmittel oder Kreditgenehmigungen, die aufgrund einer erklärten Notlage in Anspruch genommen werden, im entsprechenden Haushaltsjahr tatsächlich ausgegeben werden müssen. Der zweite Entwurf des Nachtragshaushalts muss nun noch vom Bremer Landtag genehmigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 verfassungswidrig ist. „Die neuesten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eingeflossen. Damit stellen wir den zweiten Nachtragshaushalt 2023 auf eine rechtssichere Grundlage“, sagte der Bremer Finanzsenator Björn Fecker. Aufgrund mehrerer Krisen ist Bremen in diesem Jahr auf Nothilfe angewiesen. Diese Maßnahmen werden unter anderem dazu beitragen, durch Hilfsprogramme Kliniken offen zu halten, die Pandemie-Resilienz von Kitas und Schulen zu erhöhen und energetische Sanierungen in Gebäuden voranzutreiben.
Der erste Nachtragshaushalt für 2023 sah zunächst die Genehmigung von Notkrediten in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro bis 2027 vor, um die Folgen des Krieges in der Ukraine, einschließlich der Energiekrise und der damit verbundenen Klimakrise, abzumildern. Wie der Senatssprecher erklärte, sind im zweiten Nachtragshaushalt nun 362 Millionen Euro vollständig in den Staatshaushalt integriert: Davon entfallen 275 Millionen Euro auf den Krieg in der Ukraine und seine Folgen sowie 86 Millionen Euro auf die daraus resultierende Reaktion auf das Klima Krisenmaßnahmen.
Die größten Projekte sind neben 94 Millionen Euro für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen ein Klinikhilfsprogramm in Höhe von 60 Millionen Euro, eine Erhöhung der Energiepreise um 55 Millionen Euro sowie eine energetische Sanierung von Gebäuden in Höhe von 49 Millionen Euro und Kosten in Höhe von 28 Millionen Euro CO2-arme Mobilität.
Nach der Senatsordnung werden die Fondsrücklagen Bremen aus dem Vorjahreshaushalt des Landes und der Stadt Bremen aufgelöst und in Sondertilgungen geflossen. Der zweite Entwurf des Nachtragshaushalts wurde nun dem Bremer Landtag vorgelegt. Das Nachtragshaushaltsgesetz muss vor Jahresende die erste und zweite Lesung des Parlaments passieren und in Kraft treten. Der Notkredit soll ab 2028 über eine Laufzeit von 30 Jahren zurückgezahlt werden.
Pressemitteilung Bremen Senat Urteil des Bundesverfassungsgerichts
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Quelle: www.stern.de