zum Inhalt

Bremer Bürger sprechen über neuen Nachtragshaushalt

Die Bremer Bürgerschaft hat über den zweiten Nachtragshaushalt des Jahres beraten. Das Parlament hat am Donnerstag in erster Lesung das Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um 362 Millionen Euro. Das Geld wurde unter anderem für die Unterbringung ukrainischer...

Haushalt - Bremer Bürger sprechen über neuen Nachtragshaushalt

Die Bremer Bürgerschaft hat über den zweiten Nachtragshaushalt des Jahres beraten. Das Parlament hat am Donnerstag in erster Lesung das Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um 362 Millionen Euro. Das Geld wurde unter anderem für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, Hilfsprogramme in Kliniken und steigende Energiepreise verwendet.

Anlass für die neue Haushaltsdebatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht entschied im November, dass der zweite Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2021 verfassungswidrig sei. Für Bremen ist das ein Problem, da es sich nun mit diesen Forderungen auseinandersetzen muss. Das kleinste Bundesland darf nicht mehr auf die benötigten Mittel aus eigens eingerichteten Klima- und Ukraine-Krisenfonds zugreifen. Finanzsenator Björn Fick räumte am Donnerstag ein, dass die Bremer Regierung in dieser Hinsicht einen Fehler gemacht habe. „Rückblickend ist es wirklich bedauerlich.“

Im zweiten Nachtragshaushalt sind nun 362 Millionen Euro für den Staatshaushalt vorgesehen: 275 Millionen Euro für den Krieg in der Ukraine und seine Folgen sowie 86 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimakrise. Dafür sind aber neue Kredite nötig. Daher schlägt der Bremer Senat vor, aufgrund der Klima- und Ukraine-Krise auch in diesem Jahr den Ausnahmezustand auszurufen. Der Notkredit soll ab 2028 über eine Laufzeit von 30 Jahren zurückgezahlt werden.

Die Opposition wirft den rot-grünen Regierungen vor, auf diese Weise einfach neue Schulden zu machen. „Der einzige Notstand in Bremen ist der rot-grüne Senat“, kritisierte Jens Eckhoff, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Deshalb bestehen wir auf einer Klage beim Landesgericht und lehnen den Nachtragshaushalt ab.“ Das Nachtragshaushaltsgesetz muss noch vor Jahresende in zweiter Lesung im Parlament verabschiedet werden und in Kraft treten.

Bremer Staatsbürgerschaft

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles