Opfer des Bottroper Apothekerskandals können nun 5.000 Euro vom Staat beantragen – auch wenn sie in einem Gerichtsurteil nicht zu den betroffenen Gruppen gehörten. Wie das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag mitteilte, haben Sie bis Ende Juni Zeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Im Dezember beschloss der Landtag, den Kreis der Begünstigten zu erweitern.
In diesem Fall hat ein Apotheker im Laufe der Jahre illegal Millionen verdient, indem er niedrige Dosen des Wirkstoffs eines teuren Krebsmedikaments eingenommen hat. Der Apotheker wurde 2018 vom Landgericht Essen wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz zu 12 Jahren Haft und einer lebenslangen Sperre verurteilt.
Die Zahlungen an Opfer und Hinterbliebene waren zunächst auf die rund 2.000 im Essener Urteil genannten Opfer beschränkt. Wer das individuell hergestellte Krebsmedikament nachweislich zwischen 2001 und 2016 in Bottrops alter Apotheke erhalten hat, ist nach einem Beschluss des Landtags vom Dezember nun förderfähig. Dies gilt auch für Angehörige verstorbener Opfer. Die staatlichen Hilfsgelder belaufen sich auf 10 Millionen Euro.