EuGH-Urteil - Bonitäts-Benchmarks: Einfluss gerichtlicher Limits auf Schufa-Scores
Das Unternehmen entscheidet nicht allein auf Grundlage der automatisierten Bonitätsprüfung der Schufa über den Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass es sich bei sogenannten Schufa-Scores um eine „automatisierte Einzelfallentscheidung“ handele, die grundsätzlich verboten sei, wenn Schufa-Kunden eine wesentliche Rolle bei der Kreditvergabe spielen.
Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger erkundigen sich häufig bei privaten Auskunfteien wie der Schufa nach der Bonität einer Person. Die Schufa liefert dann eine Bewertung, einen sogenannten Bruchwert. Hiermit soll die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch die betreffenden Personen nachgewiesen werden.
Hintergrund des Rechtsstreits vor dem Europäischen Gerichtshof ist ein Fall aus Deutschland. In einem Fall bat ein Mann, der einen Kredit abgelehnt hatte, Shufa, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugriff auf die Daten zu gewähren. Shufa teilte ihm seine Punktzahl und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht jedoch die konkrete Berechnungsmethode.
Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, um den Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu klären. Die DSGVO besagt, dass Entscheidungen, die rechtliche Auswirkungen auf Menschen haben, nicht allein durch automatisierte Datenverarbeitung getroffen werden können.
Deutsche Gerichte müssen noch über Schufa-Score entscheiden
Die Richter in Luxemburg haben nun entschieden, dass die Wertung in diese Kategorie fällt und nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Schufa-Kunden berücksichtigen den Score seltener als wichtigen Faktor bei der Kreditauszahlung. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das Bundesdatenschutzgesetz eine gültige, mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbare Ausnahme von dem Verbot enthält.
Die Schufa begrüßt das Urteil: Es stellt klar, wie Scores im Sinne der DSGVO in Entscheidungsprozessen von Unternehmen eingesetzt werden können. „Das überwältigende Feedback unserer Kunden ist, dass Zahlungsprognosen in Form von Schufa-Scores für sie wichtig sind, aber oft nicht der einzige entscheidende Faktor für Vertragsabschlüsse sind“, teilte die Schufa nach der Urteilsverkündung mit.
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Quelle: www.stern.de