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Böhmermann und die Imker halten an ihrer Haltung fest.

Sackgasse bei Meinungsverschiedenheiten über Honig.

Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire? Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden...
Persönlichkeitsrechte, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire? Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden muss das klären.

Böhmermann und die Imker halten an ihrer Haltung fest.

Jan Böhmermann und Bienenzüchter Rico Heinzig kommen nicht überein. Der Talkshow-Moderator behauptet, dass seine persönlichen Rechte verletzt wurden, als Heinzig seinen Namen und sein Bild für die Werbung eines Honigs verwendete. Ein Urteil ist für Mitte Juli geplant.

Die "Bienenstreit" zwischen dem Satiriker von ZDF Jan Böhmermann und dem Bienenzüchter Rico Heinzig aus Sachsen nahm einen erfolglosen Versuch zur Versöhnung. In der ersten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Dresden hörte ein Zivilsenat des Dresdner Oberlandesgerichts (OLG) beide Parteien zu ihren Meinungen. Das Urteil ist am 18. Juli angekündigt, teilte der vorsitzende Richter nach etwa einer Stunde mit.

Böhmermann, vertreten von einem Anwalt, argumentiert, dass seine persönlichen Rechte verletzt wurden, weil Heinzig seinen Namen und sein Bild für die Werbung eines "beewaschungs"-Honigs verwendete.

Das Streitthema lässt sich auf eine Folge von "ZDF Magazin Royale" am 3. November 2023 zurückverfolgen. In dieser Folge kritisierte Böhmermann Unternehmen, die Bienenpatronate an Unternehmen vergaben und dies als grüne Engagement für Nachhaltigkeit und Artenviersicherung reklamierten. Er belästigte das Publikum mit dem Begriff "beewashing" – er beschrieb es als täuschende Werbung mit ökologischen Merkmalen, die an ein Produkt angehängt wurden.

In Reaktion auf die Folge veröffentlichte Heinzig und seine My Honey GmbH ein Honigprodukt mit dem "beewaschungs"-Label und bewarb es in einem Dresdner Supermarkt mit einem Schild, das Böhmermanns Bild und die Aufschrift "Empfohlen vom führenden Bienen- und Ameisenexperten" zeigte.

Böhmermann reagierte daraufhin mit einer Unterlassungsklage, die erfolglos blieb. Er ging dann ans Landgericht Dresden und forderte eine vorläufige Verfügung. Ein ziviler Richter lehnte Böhmermanns Antrag ab und stand im Wesentlichen auf der Seite des Bienenzüchters.

Der vorsitzende Richter teilte mit, dass der Senat möglicherweise in bestimmten Aspekten mit den Ansichten des unteren Gerichts übereinstimmen könnte. So ist die satirische Note des kritischen Plakats offensichtlich. Jemand, der mit Böhmermann vertraut ist, kann den Plakatbild mit Böhmermanns Bild aus der Folge neben einer "lehrerhaften, weißer Fingerzeige" als Scherz gegen das Programm sehen.

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