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Bislang wurden zehn Vorschläge zur Gründung von Cannabisanbauflächen vorgelegt.

Unter der Lockernung der Cannabis-Regulierungen haben die ersten Bezirke in Brandenburg Anträge auf Anbau gestellt. Eine Entscheidung zu dieser Frage kann zusätzliche Zeit erfordern.

Die Lizenzierung von Cannabisanbau wird allmählich in Brandenburg umgesetzt.
Die Lizenzierung von Cannabisanbau wird allmählich in Brandenburg umgesetzt.

- Bislang wurden zehn Vorschläge zur Gründung von Cannabisanbauflächen vorgelegt.

In Brandenburg, bisher lediglich eine Handvoll Anträge auf die Erlaubnis zur Gründung einer Genossenschaft zum Anbau von Cannabis eingereicht worden. Bislang hat das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz zehn Anträge auf die Genehmigung gemeinschaftlicher Cannabis-Anbauprojekte erhalten, wie ein Sprecher des Ministeriums für Verbraucherschutz auf Anfrage bestätigte. Solche Anträge konnten seit dem 1. Juli gestellt werden.

Bisher wurden keine Anträge genehmigt oder abgelehnt, erklärte der Sprecher. Allerdings muss die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Informationen und Belege über einen Antrag entscheiden. Daher werden die ersten Entscheidungen voraussichtlich erst im Oktober getroffen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Beratungen bietet das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz auch entsprechende Dienstleistungen an.

Im Moment befindet sich vieles noch in der Erkundungsphase. Im Ministerium für Gesundheit wird derzeit ein Bußgeldkatalog für die Cannabis-Regulierung erarbeitet. "Der Erstellungsprozess ist noch nicht abgeschlossen", erklärte der Ministeriumssprecher. Allerdings werden untersucht, welche Bußgeldkataloge bereits von anderen Bundesländern erlassen wurden und welche Erkenntnisse daraus gewonnen werden können.

Seit dem 1. April dieses Jahres ist der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis, der private Anbau und der öffentliche Konsum des Rauschgiftes für Personen ab 18 Jahren bundesweit legal, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen sind im Wohnbereich erlaubt. Bei Verstößen können hohe Geldbußen verhängt werden.

Die geplanten Entscheidungen bezüglich der Cannabis-Anbaugenehmigungen werden voraussichtlich im Oktober getroffen, wie der Sprecher des Ministeriums für Verbraucherschutz in Brandenburg mitteilte. Die Erstellung eines Bußgeldkatalogs für die Cannabis-Regulierung ist im Ministerium für Gesundheit noch in Arbeit, wie der Sprecher mitteilte.

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