Stephan Ackermann, Bischof von Trier, wurde zur Zahlung von 20.000 Euro Schadenersatz an einen durch Missbrauch traumatisierten Mitarbeiter des Bistums Trier verurteilt.
Unstreitig ist, dass ich in einer Videokonferenz mit Gemeindemitarbeitern im März 2022 das Pseudonym Karin Thum angegeben habe, sagte Bischöfin Kathrin Thum vom Arbeitsgericht Trier. Weiblicher richtiger Name von Karin Weißenfels. Ackermans Handlungen hätten „erhebliche Auswirkungen auf die persönlichen Interessen“ der Frau gehabt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine gütliche Einigung zur Beilegung des Streits konnte nicht erzielt werden. Das Gericht hat angeordnet, dass der Bischof persönlich erscheinen muss, um die Ernennung anzunehmen. Er erschien jedoch nicht und schickte stattdessen den Gemeindeanwalt mit Freibrief. Bishops Anwalt Christoph Legerlotz argumentierte: „Das ist ein völlig normales Vorgehen.“ Oliver Stegmann, der Anwalt des Klägers, bezeichnete Bishops Abwesenheit als Enttäuschung.“
In der Klage sagte die Frau, Bischof Ackerman habe sie erneut zum Opfer gemacht, indem er seinen richtigen Namen preisgab. Ackerman entschuldigte sich daraufhin bei der Frau und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Die Frau wurde vor fast 30 Jahren als Kirchenangestellte jahrelang von einem Priester sexuell ausgebeutet. Als sie schwanger wurde, drängte der Priester sie zu einer Abtreibung.